Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?

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Steffi33

Hallo, wir standen vor 3 Jahren vor genau der gleichen Situation. Auch unser Käufer bat uns um einen separaten Vertrag für das Inventar. Auch wir hatten Bauchschmerzen damit... Was, wenn der Käufer einfach nicht zahlt?? Wir mussten hier also ein gewisses Vertrauen entgegenbringen. Ich habe, pro Forma, in den Zweitvertrag geschrieben, dass es einen Hausschlüssel erst mit Bezahlung des Inventars gibt. Keine Ahnung, ob das irgend einen Bestand gehabt hätte. Ging aber alles gut, Käufer hat anstandslos gezahlt. Der Käufer selbst geht auch ein gewisses Risiko ein.. Wenn der Hausvertrag nicht zustande kommt, könnte ich ja auch auf den zweiten (rechtsgültigen) Vertrag bestehen.. heißt: er kann gern das alte Mobiliar haben
 
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nordanney

Mach einen Vertrag. Das ist auch heute noch aktuell, dass im Kaufpreis der Wohnung/des Hauses das mit verkaufte Inventar mit einem Preis benannt wird.
Mache ich gerade selbst in zwei Wohnungs-/Hauskaufverträgen.
Es gibt keinen echten Grund, einen zweiten Kaufvertrag aufzusetzen. Nur Nachteile, die ja schon genannt wurden.
 
P

pagoni2020

Hallo, wir standen vor 3 Jahren vor genau der gleichen Situation. Auch unser Käufer bat uns um einen separaten Vertrag für das Inventar. Auch wir hatten Bauchschmerzen damit... Was, wenn der Käufer einfach nicht zahlt?? Wir mussten hier also ein gewisses Vertrauen entgegenbringen. Ich habe, pro Forma, in den Zweitvertrag geschrieben, dass es einen Hausschlüssel erst mit Bezahlung des Inventars gibt. Keine Ahnung, ob das irgend einen Bestand gehabt hätte. Ging aber alles gut, Käufer hat anstandslos gezahlt. Der Käufer selbst geht auch ein gewisses Risiko ein.. Wenn der Hausvertrag nicht zustande kommt, könnte ich ja auch auf den zweiten (rechtsgültigen) Vertrag bestehen.. heißt: er kann gern das alte Mobiliar haben
Ich hatte es exakt genauso. Ich hatte tatsächlich das gesamte Inventar verkauft, weil die Wohnung zuletzt auch als Ferienwohnung genutzt wurde. Dadurch werden Notarkosten bzw. insbes. Grunderwerbsteuer gesenkt.
Das wurde direkt beim Notargespräch offen angesprochen und der Notar meinte, dass man problemlos etwa 5% einsetzen könne. Das wurde dann genauso im Verkaufsvertrag aufgenommen und darin abgehandelt. Keinerlei Probleme; für den Notar ist das ein Standard.
Was ich nicht bedacht hatte damals, dass ich diesen so angegeben Verkauf des Inventars letztlich als Gewinn für die Ferienwohnung angeben musste (ich Dussel) und somit später diesen Verkaufserlös teilweise versteuern musste. Aber wenn das rein OPrivat ist macht das der Notar direkt und ohne Probleme. Mit dem Käufer möchte ich da jetzt auch nicht rumeiern müssen. Machts direkt beim Notar und basta.
 
N

nordanney

Eins sollte der Käufer aber bedenken. Durch das Mobiliar reduziert sich zwar der Kaufpreis und damit auch die Grunderwerbsteuer, aber auch der Beleihungswert des Objektes. Kann im Rahmen der Finanzierung spannend werden, wenn man wenig Eigenkapital hat und gleichzeitig den reinen Objektpreis nach unten drücken will.
 
Y

ypg

Angenommen wir lassen uns darauf ein, einen Immobilienverkauf mit einer Summe Gebot minus Inventar durchzuführen
Ist völlig Gang und gebe, gerade auch bei der Küche. Einfach in einem Unterpunkt des Vertrages die Auflistung machen.
das Inventar in einem separaten Vertrag in Höhe des Restbetrages zu veräußern....
So ein Quatsch... verkaufst Du bei EBay Kleinsnzeigen Gebrauchtes mit Vertrag? Handschlag und gut ist.
Welche für uns nicht auf den ersten Blick erkennbaren Konsequenzen bedeutet dies für uns?
keine
Wie können wir verhindern, dass der Käufer abspringt, wenn wir aus seiner Sicht zu unbequem werden?
Kein Haussuchender und Heimfinder lässt vom Kauf ab wegen einer Lampe oder Gardine..,
 
Tarnari

Tarnari

Wir reden von einem mittleren 5stelligen Betrag und einem abgezocktem Käufer.
Das möchten wir ungern mit „Handschlag“ abwickeln.

kann man bspw. die Zahlung des Inventars in einem zweiten Vertrag im notarvertrag voraussetzen, ohne dass sich dies für seine Steuer und Notarkosten auswirkt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 05.12.2024
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