Also wie es schon alle sagen, das ist Gang und Gebe! Aber ja, er will es rausnehmen, um Notarkosten zu sparen. Wie hoch die nun sind, wenn man eben das Inventar drinlässt müsste man abklären. Ob man sich sonst eben darauf einigt ansonsten um den Betrag entgegenzukommen oder so etwas. Steuerrechtlich wird das erst dann interessant, wenn der Inventaranteil sehr hoch ist. Dann könnte es schon mal hinterfragt werden, da es eben auch durchaus mal vorkommt, dass dies nur zum einsparen von Grunderwerbsteuer angegeben wird.