Ok, da ich das schon eine Weile verfolgt habe, kann ich vielleicht etwas Klarheit geben.
Wann tritt es in Kraft:
Sobald es im Bundesanzeiger(?) veröffentlicht wurde. Man rechnet Ende des Monats damit.
Sind Bestandsanlagen betroffen: Nein. Da gilt (noch) Bestandsschutz. Wir haben ja unsere Vergütungsverträge fest.
Warum wurde was geändert:
Unser EEG Konto läuft leer. Um da einen Riegel vorzuschieben, muss die statische Vergütung der Einspeisung anders geregelt werden. An sich nur fair.
Was ändert sich:
Gilt (Stand heute) nur für Neuanlagen größer 7kWp. Für den Rest ist es freiwillig.
Die Einspeisevergütung wird flexibel. Sprich ist der Börsenstrompreis hoch, bekommen wir richtig Kohle, ist er niedrig oder gar im Minus (Sommer zur Mittagszeit), dann kassieren wir wenig oder gar nix. Da wir aber 20 Jahre Vergütung bekommen sollen, wird über einen etwas komplizierten Schlüssel die Zeit der negativen Preise/keine Vergütung hinten dran gehängt bekommen. Man bekommt dann also z.B. 20 Jahre und 6 Monate Vergütung.
Um den Spaß vernünftig abzurechnen, wird ein smarter Stromzähler mit einem SmartMeter Pflicht. Als Übergang (ich glaube gerade mal knapp 2% der Kunden hat einen SmartMeter in DE) ist eine feste Abriegelung auf 60% vorgesehen, sollte man den SmartMeter nicht haben wollen.
Der SmartMeter+ noch etwas Kleinpfiff drum herum kostet natürlich jährlich eine Gebühr, die je nach Ausführung gestaffelt ist. Je nach Netzbetreiber kann das auch ordentlich teuer werden.
Wer es im Detail wissen will, kann sich die YT-Kanal von GewaltigNachhaltig reinziehen. Er setzt sich wirklich intensiv mit den Details auseinander und informiert über aktuelle Entwicklungen.