Gut, dass ich nen Wandhalter habe
Mit weniger als 2 m Abstand unterhalb der Dachrinne bzw. Dachkante und ab 1,5 m Wandabstand sind auch Fassadenantennen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Aluminium oder 50 mm² zu erden. Nur wenn Antenne
und Leitungen
- innerhalb der Schutzzone bleiben,
- nur eine Wohneinheit angeschlossen ist und
- die Ableitströme der angeschlossenen Endgeräte < 3,5 mAeff betragen,
ist außer blitzstromtragfähiger Erdung der Wandhalterung seit 2011 auch der PA der Kabelschirme ins freie Ermessen gestellt.
Dass man einschlaggefährdeten Regenfallrohren, Dachrinnen usw., die Blitzströme in die Schutzzone Einkoppeln können, nicht zu nahe kommen sollte, wird als Selbstverständlichkeit in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nicht eigens erwähnt.
An Neubauten mit WDVS sind auch mit THERMAX ohne Wärmebrücke befestigte Wandhalterungen statisch weniger belastbar als Dachsparrenhalter.