N
nordanney
Jep, dazu Bedarf es eines Beschlusses. Was steht in der Teilungserklärung bzw. was steht in den jährlichen ETVs? Die müsstest Du doch vorliegen haben.Nach Rückfrage habe ich, wie oben geschrieben, lediglich die Antwort bekommen, dass das Hausgeld mal aufgestockt wurde und nun alles, was übrig ist, in die Rücklage fließt. Aber m.M.n. muss das doch auch irgendwo festgehalten und aufgeführt werden?!