das Hausgeld wurde nur mal angehoben von 2€ auf 3€ pro qm.
Das waren also 50% Anhebung......
alles, was übrig ist, in die Rücklage fließt
...das sollte die Hausverwaltung aber benennen können bzw. auf einem separaten Konto liegen haben; ggfls könnte die Gemeinschaft diese Überzahlung auch wieder unter sich aufteilen oder steht irgendwo, dass die Überzahlung automatisch zur Rücklage wird? Sie werden Dir verständlicherweise keinen Anteil dessen gönnen, den Du vorher nicht auch einbezahlt hast.
Aber m.M.n. muss das doch auch irgendwo festgehalten und aufgeführt werden?!
Natürlich. Ich würde nicht bei allen Hausverwaltungen ordentliches Verhalten voraussetzen.
Wie gesagt, das Haus ist Anfang 2018 erstbezogen worden. Was haltet ihr davon?
Ich hatte das bei meinen drei Parteien selbst gemacht und wir haben dadurch Kosten gespart. Leider haben wir Manches aber auch etwas locker genommen und gerade bei der Instandhaltungsrücklage geschludert, weil eine Dame meist gejammert hat. Letztlich kam keine größere Reparatur aber es war immer knapp bzw. kam immer die Bitte nach Aufschub von der Dame bis dahin, dass sie plötzlich Nichts mehr ein gezahlt hat. Du bist dann zwar im Recht aber Recht haben und Recht bekommen......naja.....nach div. Anwaltsterminen hat sie dann gezahlt, die Anwaltskosten zahlten aber alle Drei. Es war zäh......einfach Alles.
Von daher würde ich zu einer klaren Regelung diesbezüglich raten, weil bei größeren Reparaturen, die ja mal kommen können, einer oder Zwei plötzlich kein Geld haben und dann....?
Also ich würde keinen Grund sehen, es NICHT zu machen mit so einer Rücklage.
Vlt. kannst ja mal die Verwaltung fragen, wie die Gemeinschaft dazu steht bzw. den jetzigen Eigentümer.
Ich kenn aber auch Leute, die das ohne machen und es gibt keine Probleme....., der übliche und auch sicherere Weg ist aber MIT.
Zu Deiner Kopie: "gleicher Anteil". Sind die Wohnungen alle wirklich gleich groß??