Dir ist bewusst, dass dies zwei verschiedene Alternativpositionen eines Anbieters sind?
Außerdem habe ich die Positionen aus dem Angebot hier grob zusammengefasst, für eine bessere Lesbarkeit.
Wie Du also auf Deine entsprechenden Rückschlüsse kommst, verstehe ich nicht ganz...
Ganz einfach: mir ist
nicht deutlich geworden, daß (1) und (2) Varianten desselben Bieters statt Angebote zweier Bieter meinen.
Es bleibt aber dabei, daß von den angebotenen Vorgehensweisen nur eine "richtig(er)" und vor allem nur eine derselben Ausschreibung entsprechend sein kann.
Das Gutachten liegt Dir vor und hast Du hier besprochen. Daraus sollte sich für einen entsprechenden Fachplaner eine klare Sicht ergeben, welche Maßnahmen hier geeignet bzw. geboten seien. Wären beide Angebote gleichwertig (wobei dann der Planer beide Varianten hätte ausschreiben sollen, nicht der Bieter zwei Antworten auf eine Frage geben), dann müßte gegeben sein, daß in der Tiefenschicht "60 bis 150 cm unter OK Rohgelände" auch der Anlaß für die Drainage begraben sein müßte. Ist der das (ja oder nein, auf "vielleicht" würde ich im buchstäblichen Sinne nicht bauen wollen) ?
In eine gescheite Ausschreibung gehörten hier übrigens klare Massenangaben und ins Angebot auch entsprechende Mehrmengenpreise. Schon die cm sind ungeeignet, da das Rohgelände nicht planeben ist, das Ergebnis es jedoch sein muß.