Der Bauträger hat mir nun eine Teilabnahme angeboten,
Ich möchte aber keine vorzeitige Teilabnahme der Doppelhaushälfte durchführen.
Nur zur Verdeutlichung: Teilabnahme bedeutet, nur bei gegenseitiger Einigung, denn dann beginnt die Gewährleistung. Beide müssen einverstanden sein.
Der Bauträger hat uns nun zu einer "Vorabnahme" der Doppelhaushälfte gebeten.
Teilabnahme wolltet Ihr nicht, jetzt kommt der AN mit einer Vorabnahme … mir erschließt sich der Unterschied nicht. Eine Abnahme ist ein rechtssicherer Akt, unter Teilabnahme kann man sich noch etwas vorstellen, gerade auch in Eurer Situation mit der fehlenden Garage…
was hätte eine _Vor_Abnahme für Konsequenzen, die sich von _Teil_Abnahmen unterscheiden?
Dafür sollte ich den Rest bezahlen, abzüglich 50 T€, die dann bei Abnahme der Außenanlagen und der Doppelgarage fällig werden.
Ich finde das logisch und sehe da keine Probleme.
Ich habe auf Deinen ersten Thread auch keine Antwort mehr gegeben, da natürlich eine gewisse Rechtssicherheit fehlt und ich überhaupt nicht konform mit der Antwort von 11ant gehe.
Das hat aber nichts zu sagen. Ich habe selbst gebaut und mich damals etwas mit der Abnahme beschäftigt. Theorie ist sehr geduldig, und insofern würde ich an Eurer Stelle das Haus abnehmen, mit der Protokollierung und allen Risiken bzw auch Chancen, endlich das Haus beziehen zu können. Es steht nicht im Verhältnis, das Haus jetzt brach liegen zu lassen, bis auch die Garage gebaut wird. Das kann sich mit der Gemeinde ja noch Monate hinziehen, Dem BT sind quasi die Hände gebunden, und es wäre für Euch beide eine Lost/Lost-Situation statt Win/Win.
Kohle/Einzug… Kohle müsst ihr eh hingeben, ein verspäteter Einzug bzw. Übernahme kostet die Doppelbelastung und Eure Zermürbheit. Es gibt in meinen Augen nichts Positives.
Macht eine Hausabnahme, lasst entsprechend protokollieren (ist ja eh Pflcht) und freut Euch auf die erste Nacht im Haus - das geht nämlich auch ohne Garage. Die kommt später.