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nordanney
In annähernd 100% aller Verträge steht am Ende der Laufzeit eine Entschädigung (gesetzlich 2/3 des Wertes bei minderbemittelten Bevölkerungskreise - steht so im Gesetz), die i.d.R. 2/3 bis 80% beträgt oder eine Optionsrecht auf Kauf oder ein Recht auf Verlängerung.Hallo
ist es bei Erbpacht nicht so, dass die Immobilie nach Ende des Erbpachtvertrages entschädigungslos in den Besitz des Immobilienbesitzers übergeht? Das wären in 36 Jahren. Die Vonovia ist ganz schön doof, wenn sie das Grundstück verkauft. Also: zugreifen. Egal wie.
Ich habe in meinen über 20 Jahren Immobilienfinanzierung noch nie einen Ablauf ohne Entschädigung (wenn ich es recht überlege, auch keinen Ablauf mit Entschädigung) gesehen. Außer bei Gewerbeobjekten, wo das Erbbaurecht aber auch nur genau auf die Lebensdauer der Immobilie abgestellt war.