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Noelmaxim
Im übrigen ist der Kaufvertrag/Beurkundungstermin (Verkauf und Kauf) entscheidend, sprich, wenn ich am 3.5. eine Immobilie verkauft habe und mir am 5.5. eine neue Immobilie kaufe, dann habe ich nach den erforderlichen Kriterien für das Baukindergeld und den Richtlinien der KFW keine 2 Immobilien, sondern nur eine.
Der KfW reichen dann mit dem Antrag die beurkundeten Kaufverträge (Verkauf und Kauf).
Der KfW reichen dann mit dem Antrag die beurkundeten Kaufverträge (Verkauf und Kauf).