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User0815
Falls du tatsächlich Stockwerkseigentum und nicht Wohnungseigentum nach WEG meinst: Stockwerkseigentum darf seit Einführung des Baugesetzbuch (1900) nicht mehr neu begründet werden.Gutachter, Teilung in Stockwerkseigentum mit ausgearbeitetem Stockwerkeigentümer Vertrag, und dann ist das ok ...