Kauf Grundstück mit Erbvorschuss

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A

aero2016

Ersetze im konkreten Fall des TE meinetwegen die Miete durch Erbpacht - nun aber over & out, wir wollen ja doch brav Abstand von einer Rechtsberatung halten (was aber um so effizienter gelingt, je heller die Fragesteller die Lücken zum Mitdenken erkennen).
das Ersetzen hilft u.U. nicht viel. Es gibt Familiengerichte, die jede Übertragung von Grundstücken und Immobilien auf Kinder als rechtlich nachteilig einstufen.
 
Tolentino

Tolentino

Hab ich irgendwas verpasst? Hier geht es doch um erwachsene Kinder?! Die dürfen sich doch was schenken lassen bzw. dürfen ja wohl selbst entscheiden, ob sie der Verantwortung gewachsen sind?
 
11ant

11ant

Ich verstehe es so, dass @Birkenfelder das Haus, das er jetzt auf das Grundstück seiner Eltern baut,
Das hast Du wohl falsch verstanden: das Grundstück gehört einem unbeteiligten Dritten und wird mit Geld erworben, das der TE von seinen zukünftigen Erblassern vorgezogen ("mit warmer Hand") geschenkt bekommt.
Also, nehmen wir einmal an - Ähnlichkeiten mit @Birkenfelder sind rein zufällig - Bommes hatte mal einen Kumpel, der mit seinem Anwaltsnotar und ein paar anderen Stammtischbrüdern mal solche komischen Dinge wie Sprungerbe besprach, ein Grundstück kaufte, von seinen Kindern erbpachtete und bebaute. Nehmen wir ferner an, Bommes´ Kumpel sei dabei mit der Auflage beschwert worden, sein Jetztkind von Abgaben freizustellen und ggf. später eine Lösung zur Gleichbehandlung seines Zukunftskindes zu suchen. Nun aber wirklich gute Nacht, John Boy, Zapfenstreich für die Märchenstunde.
 
Birkenfelder

Birkenfelder

Hallo,

ich glaube hier wird gerade etwas viel interpretiert. Also nochmal langsam die Fakten:

1. Meiner Frau & mir (wir haben ein gemeinsames Kind) wurde von einem Dritten mit dem wir nicht verwandt sind ein Grundstück angeboten
2. Grundstückspreis X würde ich von meiner Familie als Erbvorschuss vorab bereit gestellt bekommen (anstatt eines Bankkredits, könnten wir auch aufnehmen)
3. Mit dem Erbvorschuss bezahle ich das Grundstück

4. Frage: wer soll im Grundbuch stehen?
4.1. Ich weil der Grund von meinem vorzeitigen Erbe gezahlt wurde (Nachteil: Frau steht nicht mit drin, obwohl sie für ein späteres Haus mit bezahlen wird)
4.2. Wir beide mit Ehevertrag, dass im Falle der Scheidung und Verkauf der Immobilie der Grundstückspreis X nicht mit angerechnet wird?
4.3. weitere Möglichkeit?

5. Für das Haus würden wir dann ein Darlehen bei der Bank aufnehmen

Es geht hier nicht darum, ein Haus auf das Grundstück meiner Eltern zu stellen, der Grund wird von mir mit meinem Erbvorschuss gekauft (könnte mir auch sonst andere Dinge von dem Geld kaufen). Auch würde ich keine Abgaben prellen wollen, sofern welche Anfallen würden. Davon gehe ich allerdings nicht aus, da der Grundstückspreis unter dem Freibetrag von 400.000€ liegt.

Ohje, mir war nicht bewusst, dass man das so anders auffassen konnte, wie ich es ursprünglich meinte. Sorry!

Edit: Ich bin um jeden Hinweis, der natürlich keine rechtliche Beratung darstellt, äußerst dankbar!
 
T

Tamstar

Ne, das hat man schon richtig aufgefasst, keine Sorge.

War mir nur zwischendurch entfallen.
Machte aber für meine Frage (offtopic, sorry dafür) keinen Unterschied.
Eigentlich logisch, dass man seinen Kindern keine Schulden "schenken" kann, aber so klar war mir das nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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