Hallo,
ich glaube hier wird gerade etwas viel interpretiert. Also nochmal langsam die Fakten:
1. Meiner Frau & mir (wir haben ein gemeinsames Kind) wurde von einem Dritten mit dem wir nicht verwandt sind ein Grundstück angeboten
2. Grundstückspreis X würde ich von meiner Familie als Erbvorschuss vorab bereit gestellt bekommen (anstatt eines Bankkredits, könnten wir auch aufnehmen)
3. Mit dem Erbvorschuss bezahle ich das Grundstück
4. Frage: wer soll im Grundbuch stehen?
4.1. Ich weil der Grund von meinem vorzeitigen Erbe gezahlt wurde (Nachteil: Frau steht nicht mit drin, obwohl sie für ein späteres Haus mit bezahlen wird)
4.2. Wir beide mit Ehevertrag, dass im Falle der Scheidung und Verkauf der Immobilie der Grundstückspreis X nicht mit angerechnet wird?
4.3. weitere Möglichkeit?
5. Für das Haus würden wir dann ein Darlehen bei der Bank aufnehmen
Es geht hier nicht darum, ein Haus auf das Grundstück meiner Eltern zu stellen, der Grund wird von mir mit meinem Erbvorschuss gekauft (könnte mir auch sonst andere Dinge von dem Geld kaufen). Auch würde ich keine Abgaben prellen wollen, sofern welche Anfallen würden. Davon gehe ich allerdings nicht aus, da der Grundstückspreis unter dem Freibetrag von 400.000€ liegt.
Ohje, mir war nicht bewusst, dass man das so anders auffassen konnte, wie ich es ursprünglich meinte. Sorry!
Edit: Ich bin um jeden Hinweis, der natürlich keine rechtliche Beratung darstellt, äußerst dankbar!