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Tinterho
Das muss ich mir auf den Protokollen der Eigentümerversammlungen anschauen. Ich vermute, es gibt eine Instandhaltungsrücklage, weiß es aber nicht genau. Falls es sie gibt, müsste ich die 'mitauslösen', sprich zusätzlich anteilig abkaufen?Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage? Bzw. wenn das Objekt zuvor einem ET gehörte: Gibt es überhaupt eine Instandhaltungsrücklage?
Ich hatte das im Eingangspost etwas verkürzt dargestellt: Der jetzige Eigentümer hatte früher eine Baufirma und hat das Haus selbst gebaut. Die anderen Wohnungen hat er über die Jahre immer mal wieder verkauft. Diese sind von den Eigentümern selbst bewohnt. Von den 8 Parteien gibt es nur noch zwei Wohnungen, die vermietet sind - meine und eine weitere. Beide sollen im Dezember verkauft werden.Kennst Du die Gründe für den Verkauf mehrerer Wohnung in dem Objekt? FFM; BJ 2004; 55m² hört sich jetzt alles erstmal nach einem attraktiven Renditeobjekt an. Da sollte man die Frage zumindest mal stellen.
Ok, bespreche ich mit ihm. Ich vermute, die Garage und der Stellplatz müssen mitversteuert werden? Die kann man vermutlich nicht aus der Besteuerungsgrundlage rausrechnen?Die Besteuerungsgrundlage und somit die Grunderwerbsteuer kann durch die Angabe der Höhe der IHR und der sonstigen mobilen Ausstattung der ETW (bspw. Übernahme einer Küche) um ein paar hundert Euro reduziert werden.
Was wäre so ein Nachweis? Reicht ein Kontoauszug z.B. oder brauche ich eine Bescheinigung direkt vom FA?Denk' dran, dass der Notar einen Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer von Dir benötigt.
Danke und viele Grüße,
Tinterho