DaSch17
Ah ok. Mir war nicht ganz klar, dass der letzte Schritt unaufgefordert durch das FA erfolgt :-)Das Finanzamt bekommt eine Kaufvertragsabschrift vom Notar mit der Bitte um Erteilung der UB, errechnet auf Grundlage des dortigen Kaufpreises die Grunderwerbsteuer und stellt sie dem Käufer in Rechnung. Nach Zahlungseingang beim Finanzamt schickt das Finanzamt die UB an den beurkundenden Notar.