Kauf trotz magerer Baubeschreibung

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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E

erazorlll

Unsere Bauleistungsbeschreibung ist 30 Seiten lang, aber auch viele Beschreibungen und bei der Treppe z.B. auch ein Bild drin. Wenn man das kurz und knapp zusammenfasst, wäre das sicher auch auf 15 Seiten gegangen. Hier geht eindeutig Qualität vor Quantität.

Ich würde mir halt die Bauleistungsbeschreibung im Detail durchlesen und wirklich jeden Punkt gedanklich hinterfragen. Wenn für dich etwas unklar ist, dann würde ich das aufschreiben und mit dem GU besprechen. Und dann kann man ja noch entscheiden, was noch zusätzlich aufgenommen wird und was nicht. Zusätzlich mal Gedanken machen was in den Plänen steht und euch vllt. in der Bauleistungsbeschreibung noch fehlt. Bei uns war zum Beispiel das Vordach in den Zeichnungen drin, aber kein einziger Satz in der Bauleistungsbeschreibung. Da haben wir dann noch die Ausführung, das Material, etc. aufnehmen lassen.

Im Zweifel gibt es die Möglichkeit die Bauleistungsbeschreibung auch bei einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Der kann euch dann genau sagen, was aus seiner Sicht gut ist, was geändert werden sollte und was noch fehlt. Wir hatten mal bei einem angefragt, der wollte ca. 400 Euro für die Prüfung der Bauleistungsbeschreibung - nur mal so als grober Richtwert.
 
M

MichaelH82

Ich lasse auch aktuell die Bauleistungsbeschreibung prüfen, dies wird im Gespräch ca. 2h dauern. Das Geld nehme ich gerne in die Hand.

Diesen Tipp habe ich schon oft gehört und nehme ihn gerne an.
 
Tolentino

Tolentino

Es gibt auch so was, wo Installation/Montage nach allgemeinen Regeln der Technik steht und in einer anderen Bauleistungsbeschreibung stehen dann eben die allgemeinen Regeln der Technik ausformuliert da. Das alleine kann ja schon den benötigten Umfang verzehnfachen...
 
11ant

11ant

und in einer anderen Bauleistungsbeschreibung stehen dann eben die allgemeinen Regeln der Technik ausformuliert da.
Ich will es mal in zwei simplen Punkten zusammenfassen:
1. Ein GU oder BT, mit dem man in der von @Nordlys und mir geliebten Handschlagweise zusammenarbeiten kann, quatscht auch in der Bauleistungsbeschreibung keine Opern.
2. Ähnlichkeiten zwischen dem Wortreichtum der Bauleistungsbeschreibung und demjenigen der Ausreden im Reklamationsfall sind leider nicht frei erfunden und selten zufällig.

Eine Bauleistungsbeschreibung ist niemals eine Gelinggarantie. Diejenige des GU von @R.Hotzenplotz hatte er mir seinerzeit zugemailt und die ist vermutlich auch von mehreren weiteren Zweitmeinungsäußerern ebenfalls gründlich gelesen worden - das hat nicht verhindert, die Weisheit "das erste Haus baut man für einen Feind" geradezu vorbildlich zu evaluieren.

Im übrigen sind gerade windige Baupartner nicht kleinlich darin, sich aus den unendlichen Weiten des Internets die vertrauenserweckendsten Qualitätsgedichte zusammenzusuchen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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