Das geht praktisch überall online. Aber Du hast kein berechtigtes Interesse, bist nämlich kein potentieller Käufer. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
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Neugier ist ausgeschlossen. Und überzeugend darlegen kannst Du nicht, dass die Absicht des Kaufes durch die Offenlegung der persönlichen Daten tatsächlich erreichbar ist.
Noch einmal: Die Auskunft zu erhalten und dazu tatsächlich berechtigt zu sein, sind unterschiedliche paar Schuhe.
Nur? Jeder heult über Datenschutz, aber Eigentumsverhältnisse ohne Zustimmung der Personen herauszugeben, ist ok für Dich? Krass!