Kaufpreisfindung - Grundstückserwerb von Privat

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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Y

ypg

Das Problem wird sein, dass man nicht _ein_ Grundstück erfragen möchte, sondern eine ganze Liste erfragen möchte.
 
N

nagner99

Das geht praktisch überall online. Aber Du hast kein berechtigtes Interesse, bist nämlich kein potentieller Käufer. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Anhang anzeigen 83918
Neugier ist ausgeschlossen. Und überzeugend darlegen kannst Du nicht, dass die Absicht des Kaufes durch die Offenlegung der persönlichen Daten tatsächlich erreichbar ist.

Noch einmal: Die Auskunft zu erhalten und dazu tatsächlich berechtigt zu sein, sind unterschiedliche paar Schuhe.

Nur? Jeder heult über Datenschutz, aber Eigentumsverhältnisse ohne Zustimmung der Personen herauszugeben, ist ok für Dich? Krass!
Wo genau bin ich kein potenzieller Käufer? In Hessen geht es auf jeden Fall problemlos und das auch zu recht.
 
11ant

11ant

Wo genau bin ich kein potenzieller Käufer? In Hessen geht es auf jeden Fall problemlos und das auch zu recht.
Wohl eher maximal skandalös zu Unrecht. Du bist spätestens da kein potentieller Käufer, wo sich die Größen der angefragten Grundstücke signifikant unterscheiden. Dir diese "Durchsuchung" zu gestatten, entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit. Eine Gemeinde oder gar ein Landesrechenzentrum, die derart seriell gegen Datenschutz verstoßen, gehören nach Strich und Faden vor den Kadi gezerrt (und man kann ihnen nur einen us-amerikanischen Geschädigten wünschen, damit das unvergeßlich laut knallt). Datenschutz ist nichts für Heulsusen und Weicheier, sondern eine ernste Sache. Daß man Dir "nur" Namen und Adressen ohne Geburtsdaten nennt, macht es nicht wirklich wesentlich weniger unglaublich. Daß Nachverdichtung ein öffentliches Interesse ist, bejahe ich voll. Die "Bodenspekulation des kleinen Mannes" mit Enkelgrundstücken steht hinter dem Umweltinteresse der Vermeidung von Baulandausweisungen zur Kompensation voll erschlossener Baulücken zurück. Aber das darf das Vermögensgeheimnis von Grundbesitzern nicht reihenweise vogelfrei machen. Der Schutz des Eigentums ist ein hohes Gut, und ein faktischer Bauzwang durch öffentlichen Druck, sein Baugrundstück in den Markt zu geben, geht zu weit. Bauzwang ist nur dort ein angemessenes Mittel, wo ihn die Gemeinde auf von ihr gehandelte Grundstücke beschränkt und insbesondere dann "geheiligt", wenn sie dies zu Konditionen tut, die den lokalen Bodenrichtwert im Zaum halten oder gar eine Subvention in Richtung junger Familien darstellen. Dein Ego als Big Kleininvestor zu bauchpinseln, ist nicht Aufgabe der öffentlichen Verwaltung.
 
M

motorradsilke

Wo genau bin ich kein potenzieller Käufer? In Hessen geht es auf jeden Fall problemlos und das auch zu recht.
Dann stell dir doch mal die Sache von der anderen Seite vor. Du hast ein Grundstück und willst das auf keinen Fall verkaufen. Nun gibt das Grundbuchamt an jeden Grundstücksuchenden deinen Namen und deine Adresse raus. Die Leute melden sich bei dir und nicht Jeder ist nett und fragt nur mal kurz an. Manch Einer wird dich drängen, belästigen usw. Immer noch zu Recht?
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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