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DG
Das Haus ist in drei Wohnungen aufgeteilt und vermietet.
Es geht auch gar nicht um die Finanzierung, sondern darum, dass anteilige Kreditkosten der Mietwohnungen steuerlich geltend gemacht werden können. Ergo muss man das irgendwie trennen und dem FA die Kosten/Anteile glasklar differenzieren können. Wenn Steuerberater/FA das auf Grund des Sachwertverfahrens nicht wollen bzw. der eigengenutzten Wohnung einen zu hohen Anteil beimessen - und vor diesem Problem steht der TE ja offensichtlich - dann löst man das eben durch getrennte Grundbuchblätter, wo man sich dann obendrein pro Grundbuch die (anteilige) Eigentümerzusammensetzung noch beliebig zusammenbasteln kann.
Wer hindert also den TE bzw. seine Familie denn daran, die Wohnungen getrennt im Teileigentum über 3 verschiedene Banken zu erwerben?
zB so:
Erdgeschoss: Ehepartner A/B zu je 50%, finanziert durch Bank X
1. OG: Ehepartner A und Oma zu 25/75%, finanziert durch Bank Y
2. OG: Ehepartner B und Kind zu 70/30, finanziert durch Bank Z
Abgeschlossenheitsbescheinigung muss vorliegen, sonst wäre die aktuelle Vermietung illegal. Ergo Aufteilung in Teileigentum möglich, ergo rechtlich drei verschiedene Eigentümer; dabei auch GbR zum Zwecke der V+V möglich. Damit ganz klar die einzelnen Kredite/Werte und im Endeffekt steuerliche Aspekte den einzelnen Wohnungen zuzuordnen.
Zudem ist afaik auch innerhalb der Familie immer noch die Über-Kreuz-Vermietung möglich, sodass evtl. sogar alle drei Wohnungen steuerlich als Mietobjekte gelten, wenn man innerhalb der Familie genügend Erwerber hat.
Es geht auch gar nicht um die Finanzierung, sondern darum, dass anteilige Kreditkosten der Mietwohnungen steuerlich geltend gemacht werden können. Ergo muss man das irgendwie trennen und dem FA die Kosten/Anteile glasklar differenzieren können. Wenn Steuerberater/FA das auf Grund des Sachwertverfahrens nicht wollen bzw. der eigengenutzten Wohnung einen zu hohen Anteil beimessen - und vor diesem Problem steht der TE ja offensichtlich - dann löst man das eben durch getrennte Grundbuchblätter, wo man sich dann obendrein pro Grundbuch die (anteilige) Eigentümerzusammensetzung noch beliebig zusammenbasteln kann.
Wer hindert also den TE bzw. seine Familie denn daran, die Wohnungen getrennt im Teileigentum über 3 verschiedene Banken zu erwerben?
zB so:
Erdgeschoss: Ehepartner A/B zu je 50%, finanziert durch Bank X
1. OG: Ehepartner A und Oma zu 25/75%, finanziert durch Bank Y
2. OG: Ehepartner B und Kind zu 70/30, finanziert durch Bank Z
Abgeschlossenheitsbescheinigung muss vorliegen, sonst wäre die aktuelle Vermietung illegal. Ergo Aufteilung in Teileigentum möglich, ergo rechtlich drei verschiedene Eigentümer; dabei auch GbR zum Zwecke der V+V möglich. Damit ganz klar die einzelnen Kredite/Werte und im Endeffekt steuerliche Aspekte den einzelnen Wohnungen zuzuordnen.
Zudem ist afaik auch innerhalb der Familie immer noch die Über-Kreuz-Vermietung möglich, sodass evtl. sogar alle drei Wohnungen steuerlich als Mietobjekte gelten, wenn man innerhalb der Familie genügend Erwerber hat.
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