Der Paragraph macht ja echt Hoffnung. Ich habe auch gelesen dass folgendes passiert wenn die Kommune das Gesetzt nicht umsetzt: Nichts
Das Gesetzt ist ja auch insofern Quatsch, da zwar Kommunen Baugebiete erschließen, aber regelmäßig (d.h. Ausnahmen lohnen die Erwähnung kaum) keine Kommunikationsnetze betreiben. Würde die Kommune bei der BNetzA anmelden, der Glasfaserversorger werden zu wollen, bekäme sie zu hören, garkein zugelassener Netzbetreiber zu sein. Also typischer Unfug von Politikern, die ihre eigenen Kompetenzen nicht kennen.
In der Praxis läuft das so ab: die Gemeinde führt ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren durch, die Telekom erfährt als TöB davon und überlegt sich, ob das Jagdrevier für sie lohnend ist. Hier kommt nun die Marktwirtschaft ins Spiel, d.h. der fehlende Nachfrager ist selbst schuld: die Katze beißt sich genau da in den Schwanz, wo der (potentielle) Grundstückskäufer auf das schnelle Internet wartet - denn das kommt erst, wenn er es bestellt. Entscheiden sich mit Dir auch die Nachbarn in diesem Baugebiet für Abwarten, dann könnt Ihr Euch die Zeit mit Wetten vertreiben, ob Godot oder Sankt Nimmerlein zuerst kommt.
Die Kommune muß nämlich nur dafür sorgen, daß die Glasfaser berücksichtigt wird - sie muß keinen Netzbetreiber suchen, der welche verlegen will. Und sie muß auch nicht selber welche legen und später einem Netzbetreiber verkaufen (dem stünde das Kommunalwirtschaftsrecht entgegen). Hier weiß mal wieder die eine Hand nicht, was die andere (nicht) tut. Alles Amateure ;-(