Keine Bau- und Leistungsbeschreibung bei GÜ für frei geplantes Haus

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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Ari_tau

Verbraucherzentrale ist aus meiner Sicht aber auch der falsche Partner für eine Bauvertragsüberprüfung. Such dir einen Bauberater oder Fachanwalt für Baurecht.
In dem Fall ist es ein Fachanwalt für Baurecht, die Verbraucherzentrale vermittelt nur.
Die Bau und Leistungsbeschreibung wird von einem Architekten und Anwalt geprüft.
 
K

KarstenausNRW

Aber wenn ich ne Einkaufsliste habe weiß ich ggf, dass ich nen Gipsputz kriege, aber nicht ob's Q2 oder Q4 wird.
Ein halbwegs vernünftiges Leistungsverzeichnis (selbst bei den im Netz als Muster beziehbare Ausschreibungsdokumente) sehen eine deutlich weitergehende Detailtiefe vor, als Du jemals in einer "normalen" Bau und Leistungsbeschreibung bekommst.
In der Bau und Leistungsbeschreibung steht "Putz als Gipsputz an Decken und Wänden in Q3" - das war es. ==> Findet die Verbraucherzentrale gut
Im LV steht neben den beiden v.g. Punkten z.T. noch ergänzend die Materialien und Verarbeitungsschritte ==> kann ein Nicht-Fachmann ggf. nicht verstehen

Deshalb ist das LV durch einen Profi zu prüfen (was in Kombination deutlich besser als eine Standard Bau und Leistungsbeschreibung bei der Verbraucherzentrale ist). Es gibt durch die Detailtiefe am Ende keine Diskussionen.
 
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Ari_tau

Auch egal. Dann hat er halt kein eigenes Bauunternehmen. Aber er "baut" Dir das Haus aus einer Hand (mit den von ihm engagierten Unternehmen).

Klar. Da prüft im besten Fall eine gelernte Bürokauffrau anhand einer Checkliste und Muster Bau und Leistungsbeschreibung, ob alle Positionen drin sind. Die Position "Fenster mit Verglasung nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz" bekommt einen Haken - auch wenn Fenster mit 2-fach Verglasung und katastrophalem Schallschutz, gefertigt im Hinterland vom Kongo verbaut werden. Da wird nicht tatsächlich technisch geprüft oder konkret auf Qualitäten eingegangen.
Das ist Fließbandarbeit bei der Verbraucherzentrale, nicht mehr und nicht weniger. Individualität kann nicht geleistet werden - ist auch gar nicht der Anspruch. Die Leistung der Verbraucherzentrale ist für das, was sie machen, ok. Aber nicht für Dich.
Das ist so nicht ganz richtig....
 

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kati1337

kati1337

Deshalb ist das LV durch einen Profi zu prüfen (was in Kombination deutlich besser als eine Standard Bau und Leistungsbeschreibung bei der Verbraucherzentrale ist). Es gibt durch die Detailtiefe am Ende keine Diskussionen.
Wenn das die höhere Detailtiefe hat bleibt aber die Frage, warum der Fachanwalt für Baurecht das Teil nicht prüfen will.
Oder das Problem liegt bei der VZ, die das nicht durchblickt und deshalb nicht weiterleitet?
Dann muss der TE sich halt selber einen Fachanwalt suchen, ohne Vermittler. Wenn der das dann auch nicht prüfen will, dann würde ich hellhörig werden.
 
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Ari_tau

Ein halbwegs vernünftiges Leistungsverzeichnis (selbst bei den im Netz als Muster beziehbare Ausschreibungsdokumente) sehen eine deutlich weitergehende Detailtiefe vor, als Du jemals in einer "normalen" Bau und Leistungsbeschreibung bekommst.
In der Bau und Leistungsbeschreibung steht "Putz als Gipsputz an Decken und Wänden in Q3" - das war es. ==> Findet die Verbraucherzentrale gut
Im LV steht neben den beiden v.g. Punkten z.T. noch ergänzend die Materialien und Verarbeitungsschritte ==> kann ein Nicht-Fachmann ggf. nicht verstehen

Deshalb ist das LV durch einen Profi zu prüfen (was in Kombination deutlich besser als eine Standard Bau und Leistungsbeschreibung bei der Verbraucherzentrale ist). Es gibt durch die Detailtiefe am Ende keine Diskussionen.
Zu deinem Beispiel habe ich unser Dokument durchsucht... stimme dir zu, es ist ziemlich detailiert
 

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K

KarstenausNRW

Wenn das die höhere Detailtiefe hat bleibt aber die Frage, warum der Fachanwalt für Baurecht das Teil nicht prüfen will.
Oder das Problem liegt bei der VZ, die das nicht durchblickt und deshalb nicht weiterleitet?
Dann muss der TE sich halt selber einen Fachanwalt suchen, ohne Vermittler. Wenn der das dann auch nicht prüfen will, dann würde ich hellhörig werden.
Im höhervolumigen Bereich ist das der Standard, den wir als Bank auch extern so prüfen lassen. Warum es hier bei der VZ nicht klappt, weiß ich nicht - wahrscheinlich, weil es einfach kein 08/15 ist.

Allerdings ist ein Fachanwalt für die Prüfung ungefähr so richtig, als würdest Du einen Lebensmittelprüfer drauf ansetzen. Der Fachanwalt hat vom LV keine Ahnung, er prüft rechtliche Dinge und Vereinbarungen. Das wird der Punkt sein.
Ich bin auch im Immobilienbereich tätig, aber auf der Finanzierungsseite. Bin kein Spezialist für Immobilienrecht oder spezielle Tiefbaumaßnahmen/Tunnelbauwerke. So ist es auch beim Fachanwalt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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