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TobsBAU
Vielen Dank für die weiteren Beiträge und Variantendiskussionen (@katja), ich werde verschiedene Varianten von Erdbauunternehmen anbieten lassen, um mal ein Gefühl für die Kosten zu bekommen. Ich nehme an, dass für eine seriöse Aussage neben des Vermessungsplans auch ein Baugrundgutachten benötigt wird...
Ich bin mit einem Fertighausanbieter in Gesprächen, bei dem die Bodenplatte etc. im Festpreis inkludiert ist.
Die grundstücksspezifischen Arbeiten (GSA) sind natürlich nicht enthalten, um diese aber kalkulieren zu können wird ein Baugrundgutachten benötigt. Ich habe nun angefragt welche Informationen etc. ein Gutachten enthalten muss, damit es von dem Anbieter verwendet werden kann und wie hoch die Gutschrift bei einem möglichen Vertragsschluss wäre. Man hat mir im Gegenzug angeboten, das Bodengutachten vorab erstellen zu lassen (Kostenübernahme durch mich, 1500 €, bei Beauftragung Abzug von Vertragssumme). Nach der Auswertung würde ein Festpreisangebot für die GSA erstellt. Wäre das ein gangbarer Weg oder soll ich lieber individuell und unabhängig beauftragen?
Ich bin mit einem Fertighausanbieter in Gesprächen, bei dem die Bodenplatte etc. im Festpreis inkludiert ist.
Die grundstücksspezifischen Arbeiten (GSA) sind natürlich nicht enthalten, um diese aber kalkulieren zu können wird ein Baugrundgutachten benötigt. Ich habe nun angefragt welche Informationen etc. ein Gutachten enthalten muss, damit es von dem Anbieter verwendet werden kann und wie hoch die Gutschrift bei einem möglichen Vertragsschluss wäre. Man hat mir im Gegenzug angeboten, das Bodengutachten vorab erstellen zu lassen (Kostenübernahme durch mich, 1500 €, bei Beauftragung Abzug von Vertragssumme). Nach der Auswertung würde ein Festpreisangebot für die GSA erstellt. Wäre das ein gangbarer Weg oder soll ich lieber individuell und unabhängig beauftragen?
Nein, bzgl. Ausrichtung und Dachform gibt es fast alle Freiheiten (siehe Anhang)In der Anlage Garage sind Firstrichtungen eingezeichnet. Sind die vorgeschrieben? Zumindest haben die Nachbarn sich daran gehalten.
Ich verstehe jetzt, warum auch diese Bauform möglich sein sollte. Auf diese Idee bin ich bisher noch nicht gekommen. Lassen sich solche Fragestellungen vorab klären (z.B. Anruf beim Bauamt etc.)?MMn kann man so mit der Garage den Bebauungsplan einhalten. Das Haus so hoch wie nötig damit das Gefälle zur Strasse geht. Das habe ich ja bereits geschrieben.
Anhang anzeigen 84012
Läuft die Einplanung bzgl. Starkregen über den beauftragten Architekten (bzw. falls ein Fertighausbauer beauftrag wird über diesen)?Jetzt kann man noch planen, die Haustür an die Seite zu setzen mit einer leicht eingegrabenen Front:
Anhang anzeigen 84020
Anhang anzeigen 84021
Dann muss man zwar vorn 20cm mehr abgraben, brauch aber hinten eben weniger anfüllen und die Anpassung ans Gelände wird noch geringer. Wäre es meins, würde ich vermutlich noch weiter runter gehen mit der Straßenfront, um hinten meinen Gartenaustritt mit wenigen Stufen zu überwinden. Bei diesen Varianten muss aber die Starkregen-Geschichte gezielt eingeplant werden und natürlich die Abdichtung gegen das Erdreich.
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