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Fleckenzwerg
Aktuell gibt es m.W. keinerlei Verpflichtung, eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung einzubauen, weder von der aktuellen Energieeinsparverordnung, noch als Voraussetzung für irgendwelche Förderungen (BAFA, KfW etc.). Man kann die KfW 55 und 40 Effizienzstandards auch theoretisch ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung (mit Wärmerückgewinnung) realisieren unter Verwendung einer effizienten Heizung (i.d.R. Wärmepumpe) und einer (sehr) guten Dämmung. Eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung, insbesondere mit Wärmerückgewinnung senkt aber die Heizlast und macht es leichter, diese Standards zu erreichen. Darüber hinaus wird es von vielen Seiten angeraten, da man praktisch gesehen in den heutigen nahezu luftdichten Gebäudehüllen keinen ausreichenden Luftaustausch mehr hat und auch durch manuelles Lüften dem sehr schwer nachkommen kann. Das hat dann nichts mehr mit KfW etc zu tun, aber mit gesundem Wohnklima und der Schimmelvorbeugung.