Nimm halt eine bessere Dämmung auf der Bodenplatte.
Unser Angebot war auch mit 10 cm WLG 035 unter und auf der Bodenplatte. Die Wärmebedarfsberechnung hat ergeben, dass dies für unsere Energieeinsparverordnung 16 Erfüllung nicht notwendig ist und hat mit 14 cm WLG 035 Dämmung auf der Bodenplatte geplant -> U-Wert von 0,24. Hat uns knapp 3.500 € gespart, da nun insgesamt 6 cm weniger Dämmung und kein Kellerwandstein nötig waren. Hat aber zur Folge gehabt, dass wir nun einen 22 cm Bodenaufbau haben und "nur" noch 2,53 m Raumhöhe - ist aber eh Standardbereich.
Ende vom Lied: Die Haustüren wurden 1 cm zu tief eingebaut und die Estrichfirma war von der vorsichtigen Sorte, was uns nochmals 0,5 cm kostete und die Heizungsbauer bestanden auf ihr Rolljet mit nur WLG 045. Es fehlten nun 2 cm Dämmung, dadurch ging der U-Wert nach oben und ich wollte mich nicht mit der Heizungsfirma absabbeln, dass sie von ihrem gewohnten Prozedere abweicht. Da standen wir dann vor dem Problem, was machen? Wir haben noch einmal mit der Estrichfirma geredet, die ging von 7,0 cm wieder auf 6,5 cm und haben eine alukaschierte 10 cm Dämmung WLG 023 genommen. Kostete uns in etwa 800,00 € mehr als die normale WLG 035er. Haben aber nun einen U-Wert zwischen 0,18 und 0,19 anstatt der berechneten 0,24 und haben dennoch 3.500,00 € - 800,00 € = 2.700,00 € gegenüber der Variante mit Dämmung unter der Bodenplatte gespart.
Klappt aber nur, wenn man variabel mit der Aufbauhöhe ist und vermutlich nicht schlüsselfertig baut. Wenn du die Dämmung auch noch selber machst (Das kann wirklich jeder, benötigt jedoch etwas Zeit. Das Ergebnis wird aber deutlich besser sein, da eine Firma meiner Meinung nach gar nicht die Zeit für die Sorgfahlt hat, mit der man es selber macht), sparst da im gesamten einen dicken Batzen Kohle.