kfw 40 nh schreibt z.B. fest
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn 1 • mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau verwendeten Betons, der verwendeten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben.
• Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus maximal 28 kg CO2 Äqu./m² a betragen und 2 • der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 96 kWh/m² a beträgt.
der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.
erforderliche Nachweise zu 1 • Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse und das vorhandene Zertifikate. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen. • PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) • FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) • ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden • Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen • Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe zu 2 • Massebilanz aller verwendeten Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerke inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der Gesamtmasse des Baustoffs. • Erklärung der Baufirmen über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton. • Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein. • Lieferscheine. • Herstellererklärungen.
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn 1 eine Analyse und Bewertung der Gefährdung des Gebäudes am Standort durch ausgewählte Naturgefahren durchgeführt wurde. Erfasst und bewertet werden die aktuelle und die künftige Gefährdung durch lokale Folgen des Klimawandels in Bezug auf 1.1 Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag, Schneelast, 1.2 Hochwasser und 1.3 Radon sowie 2 auf alle bekannten und künftig zu erwartenden überdurchschnittlichen Gefährdungen durch Naturgefahren am Standort mit baulichen oder technischen Merkmalen des Gebäudes oder der gebäudenahen Außenanlagen reagiert und dies dokumentiert wurde oder es wurden organisatorische Maßnahmen der Risikobewältigung im Rahmen des Gebäudebetriebs vorgesehen.
ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1.1 • Für die Analyse und Bewertung einer Gefährdung durch Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag und Schneelast am Standort des Gebäudes ist das frei zugängliche Informationssystem „GIS-ImmoRisk Naturgefahren“1 (im Folgenden „ImmoRisk“) zu verwenden. zu 1.2 • Die Grundlage für die Analyse und Bewertung bilden verfügbare Informationen in Hochwassergefahrenkarten oder sonstige geeigneten Quellen. Deren Auswahl steht dem Anwender frei. Daten öffentlicher Einrichtungen sind zu bevorzugen. zu 1.3 • Die Grundlage bildet die Zuordnung des Grundstücks zu einem Radon-Vorsorgegebiet auf Basis einer Einstufung durch das jeweilige Bundesland. Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet hierzu eine Übersicht.
und so weiter und so weiter. Das tuen sich dann auch nur noch wenige Handwerker an.