Hast du dein Wissen aus der Praxis oder aus der Theorie und interpretierst das, was du liest?
Extrembeispiel:
Ich baue ein Mehrfamilienhaus, Studentenwohnheim, bestehend aus einer 300qm Penthouse-Wohnung und 20 Studentenwohnungen a 25qm (die den Ansprüchen der KFW genügen).
Gebäudebaukosten 2,0 Mio Euro. (2500Euro/qm)
Davon 2,0 Mio KFW Fördermittel 153?
Na, Argumente mal wieder alle?
Ich habe dir Quellen genannt. Schau sie dir doch mal an.
Nein, ich habe sowas nicht selbst gebaut. So wenig wie du das Mehrfamilienhaus mit Penthousewohnung und 20 Stundentenwohnungen gebaut hast.
Tatsächlich fehlen auf der KFW Website jegliche Anhaltspunkte, dass dein Konstrukt nicht möglich wäre. Ich wüsste auch nicht, was daran so falsch wäre. Das Förderziel des Programms 153 würde damit erfüllt werden.
Dass nicht mehr Kredit abgerufen werden kann, als Kosten für das Gebäude entstehen, ergibt sich schon durch die Durchleitung der Bank. Und es steht sicher auch irgendwo im Kleingedruckten. Das will ich nicht in Abrede stellen. Dennoch reden wir hier über ein Kreditvolumen, keine Erstattung von Investitionskosten ggf. über 100% der Investition hinaus.
Es gibt im gesamten Verfahren aber nirgends einen Anhaltspunkt, dass die Kosten je Wohneinheit eine Rolle spielen (Gegenfrage: Zählt dann zur fiktiv 80T€ teuren Einliegerwohnung auch der fiktiv 20T€ teure Tiefgaragenstellplatz zum Wert der Wohneinheit?)
Wohngebäude im Sinne dieses Förderprogramms sind Gebäude nach § 2 Energieeinsparverordnung
(Energieeinsparverordnung), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen,
einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen. Keine Wohngebäude
im Sinne dieses Förderprogramms sind Boardinghäuser (als Beherbergungsbetrieb
mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -Wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften
Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts
ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
Diese Listen sind abschließend. Wüsste nicht, was daran interpretierfähig wäre.
Im Formular zur Bestätigung nach Durchführung sind als Anlage Rechnungen zum Nachweis der förderfähigen Investitionskosten bezogen auf das Investitionsobjekt, welches x Wohneinheiten haben kann, beizulegen.