Wir haben auch ein Einfamilienhaus mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung im Bauantrag eingereicht. Dies wurde von unserer Energieberaterin auch so im KFW-55-Antrag bestätigt. Das Bauamt forderte dann allerdings in einem Nachtrag in einem neuen Lageplan den zusätzlichen Stellplatz nachweisen. D. h. wir haben vor der Doppelgarage nun drei PKW-Stellplätze vorgesehen (sozusagen die Stellfläche verbreitert). Grund: Die Grundflächenzahl war so kritisch, dass wir keine andere Möglichkeit hatten!
Wir werden das allerdings so nicht bauen, da der dritte Stellplatz den Weg zum Haus verunstalten würde und stattdessen mit Rasengittersteinen auf der anderen Seite des Grundstücks einen Stellplatz vorhalten. Ob das im Sinne des Erfinders ist, wird sich zeigen...