Stellungnahme: zugelassene Baustoffe und Böden in der Leitungszone
Sehr geehrte Damen und Herren,
Baustoffe in der Leitungszone dürfen nach der EN 1610 keine Bestandteile enthalten, die größer sind als: 22 mm bei DN ≤ 200 und 40 mm bei DN > 200 bis DN ≤ 600.
D.h. nur KG-Rohre DN 250 – DN 500 dürfen in Baustoffen mit einer Korngröße von z.B.
16-32, 0-32 und 0-40 verlegt werden.
Sowohl körnige, ungebundene als auch gebrochene Baustoffe sind für eine Verwendung
in einer Leitungszone geeignet. Es dürfen auch Recycling-Baustoffe verwendet werden, solange die Bestandteile der Baustoffe < 22 mm (DN 110 - DN 200) bzw.
< 40 mm (DN 110 - DN 600) sind.
Hier einige Baustoffe, die für eine Rohrumhüllung in Frage kommen:
- Ein-Korn-Kies, Rundkies , Rundkiesgemisch
- Nicht bindige Böden (G1-Böden) (Sand-Kies-Gemische): GE, GW, GI, SE, SW, SI
- Schwach bindige, gemischtkörnige Böden (G2-Böden) (Kies-Schluff- , Kies-Ton- , Sand-Schluff- oder Sand-Ton-Anteil mit 5 bis 15 Gewichtsprozent ≤ 0,06 mm): GU, GT, SU, ST
- Material mit abgestufter Körnung
- Sand , Rundsand
- Korngemische (All-In)
- Splitt , Kiesgemisch, Planiekies, Recyclingkies wie z.B. Beton- und Ziegelrecycling
- Glassand, Glassplitt, Glassplitt aus Recyclingglas, Glassandsplitt
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Technik/Labor gern zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Gebr. Ostendorf Kunststoffe GmbH