Klinker weist Beschädigungen auf

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T

tumaa

Ein Verkäufer haftet doch für sein Verkaufsverhalten/Geschäft, die Frage ist doch, wenn der Hersteller diesen Stein nicht als "Klinker" deklariert, warum macht es dann der Verkäufer ?

Meine Vermutung ist die, dass der Verkäufer es aus "Marketing-Gründen" macht, lässt sich besser verkaufen ? ist nur eine Vermutung von mir.
 
11ant

11ant

Aber Betrug erfordert doch eine Absicht.
[...] Ich wäre damit sehr vorsichtig.
Ein Betrug ist eine Straftat, die Anzeige prüft also in Gestalt des Staatsanwaltes ein berufsmäßiger Ankläger, der da nicht leichtfertig eine Anklage draus macht. Dem kann man ja Fakten zukommen lassen und ihm die Bewertung überlassen.

Es kann sich auch einfach nur um einen Irrtum handeln, dessen Verursacher gar nicht mal der Händler sein muss.
Im Verbraucherrecht gibt es faktisch den Grundsatz "im Zweifel gegen den Vollkaufmann"
 
T

tumaa

Update:

Die Gegenseite mutmaßt, dass ich den Kauf bereut habe, da ich nur einen Teil gezahlt habe .......

Auf die Beschädigungen gehen die kaum ein, sagen nur, dass keine Beschädigungen vorliege.

Zudem gab ich denen die Möglichkeit, die Beschädigungen auszubessern/auszutauschen (kann ich auch belegen).


Ich habe natürlich sowohl den beschädigten Klinker als auch den neuen Klinker auf einmal gezahlt, habe ich bereits belegt, anscheinend hat der Anwalt keine Lust auf den Sachverhalt und liest sich nicht ein .


Schönes Wochenende!
 
11ant

11ant

Ich habe den Thread eben noch mal komplett rekapituliert. Kann es sein, daß der "Zwischenhändler" hier schlicht eine Reklamationsretoure bzw. Rückrufware vertickt hat ?
 
T

tumaa

Die Rückrufware soll beim Hersteller sein, diese sollte bei Bedarf dann beliefert werden. Habe auch alles schriftlich.
 
T

tumaa

Grüße Euch,

ein Update:

der Gutachter , welcher vom Gericht beauftragt war, hatte die Steine überprüft, viele Steine sind tatsächlich beschädigt, aber er hatte zudem bestätigt, dass es kein Klinker sei, sondern ein Vormauerziegel.

Ich hatte zu meinem Anwalt gesagt, dass er der Gegenseite mitteilen soll, dass ich dazu bereit wäre, wenn mir der Kaufpreis zu 100% zurückerstattet wird (die hatten mal 60% vorgeschlagen) , dass ich auf die Strafzinsen verzichten würde. Das Angebot wurde ignoriert, dann machten wir erneut einen Vorschlag und schlugen 90% vor, wieder keine Reaktion, die Frist war bis zum 16.03.22.

Nachdem mein Anwalt der Gegenseite den neuen Vorschlag unterbreitete, erhielten wir paar Tage später, ein Schreiben vom Gericht, es wurde mitgeteilt, dass was anderes als vereinbart geliefert wurde, also Vormauerziegel statt Klinker. Der Gutachter wurde vom Gericht gefragt, ob eine weitere Überprüfung der restlichen Steine im Werk erforderlich wäre.


Am 15.03.22 schrieb die Gegenseite plötzlich , dass aus "wirtschaftlichen" Gründen, dass Verfahren schnell durch einen Vergleich beendet werden sollte und haben darum gebeten, dass wir unseren Vergleich konkretisieren.


Vorteile bei dem Vergleich:
- das Verfahren ist damit schnell beendet, die Steine werden zeitnah abgeholt und erhalte mein Geld.

Nachteile bei dem Vergleich:
- ich würde ca. 2500€ verlieren (wegen wegfallen der Strafzinsen und Kostenübernahme der Steine von 90%)


Mein Anwalt wollte erneut einen Entwurf fertigstellen und es mir anschließend schicken, dann wird es der Gegenseite geschickt.

Ich kann es aber noch stoppen.



Würdet ihr sozusagen es darauf ankommen lassen oder die 90% annehmen wollen ?



Danke und Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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