Kniestock erhöhen - Traufhöhe überschreiten?

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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Y

ypg

In den Räumen geht einfach wahnsinnig viel Platz verloren und auch die Aufteilung im Bad finde ich mehr als ungünstig.
Ich finde ja, dass Eure Ankleide am meisten Platz vergeudet.
Was habt Ihr da? Ca. 7 qm für einen 2-Meter-Schrank. Super...

Badewanne geht auch gut unter der Schräge.
Besteht da Chance auf eine Ausnahmegenehmigung (ohne Bebauungsplan)? Es geht ja immerhin nicht um 2 Meter...
Ich hätte jetzt auch keine Muse zur Rechnerei, dafür bekommt Euer Architekt ja Geld.
Aber die Dachneigung könnte ja zb auch geringer werden, wenn der KS etwas höher wird.
Ansonsten gab es ja schon Tipps: auch ich würde immer abwägen, den Schrank von ca. 1,50 Meter Tiefe unter die Schräge zu setzen.
Kinderzimmer können die Schräge auch ab.
Euer Problem sind auch die Gauben - die lassen das OG ans Vollgeschoss kratzen, oder?
Zur Not unten etwas größer bauen
 
L

LotteBerlin

Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen denn diese Informationen? Das klingt für mich nach Extrakten aus einem Bebauungsplan und einer Gestaltungssatzung. Woher sonst soll der Verweis auf die Baunutzungsverordnung 68 kommen?
Habt Ihr die Informationen speziell für euer Grundstück bekommen oder sind sie nur allgemeiner Art?

Wer hat die Geländeoberfläche festgelegt? Wo ist die Festlegung dokumentiert?
Wer hat für Euch geplant? Ein ortsansässiger Architekt? Lasst Euch die planungsrechtlichen Grundlagen mal ganz genau vom Entwurfsverfasser erklären.
Die Infos habe ich direkt vor Ort bei der Sprechstunde des Bauamts erhalten, sowohl mündlich, als auch im Nachgang schriftlich per Email.
Da heißt es zum vorderen Grundstück:

"Das o. g. Grundstück liegt nach den Ausweisungen des Baunutzungsplans
in der Fassung vom 28.12.1960, der hier in Verbindung mit den
städtebaulichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin (Bauordnung Bln) von
1958, dem Bebauungsplan XIV-A von 1971 und den förmlich festgestellten
(f. f.) Straßen- und Baufluchtlinien als übergeleiteter (qualifizierter)
Bebauungsplan weiter gilt, im „allgemeinen Wohngebiet“ gemäß § 7 Nr. 8
Bauordnung Bln 1958. Als Maß der Nutzung gilt die Baustufe II/2:
Grundflächenzahl (Grundflächenzahl): 0,2; Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl): 0,4 und
Anzahl der Vollgeschosse: 2. Die Bebauungstiefe beträgt 20,0 m,
gerechnet ab der f. f. Baufluchtlinie. Es gilt die offene Bauweise. Ein
6,0 m tiefer Vorgartenbereich gemessen von der f.f. Straßenfluchtlinie
ist von Bebauung freizuhalten."

Die geplanten Geschosshöhen liegen in unserer Planung bei 2,75m im Rohbau, womit wir dann wohl bei 2,52m landen sollten.

Die Planung ist von einem GU, dementsprechend haben wir bisher keinen Architekten zu Gesicht bekommen und wenn wir diese Auflagen nicht bereits im Vorfeld gehabt hätten, würde uns das ganze wahrscheinlich beim Bauantrag auf die Füße fallen.

Die hintere Bebauung im Umfeld ist geprägt durch Krüppelwalmdächer und normale Satteldächer. Die vordere Reihe bietet eigentlich alles was das Herz begehrt. Satteldächer, Mehrfamilienhäuser (u.a. direkt nebenan), Bungalows, etc.

Ich werde heute noch einmal zur Sprechstunde gehen und mich genauer erkundigen.
 
L

LotteBerlin

So, die Sprechstunde war ziemlich ernüchternd.
Hinsichtlich der Traufhöhe gibt es keinen Spielraum. Diese wird zudem am Mittel des Terrains gemessen. Heißt wenn am tatsächlichen Bauort auf dem Grundstück eine Senke wäre, wäre das Haus zwar niedriger, aber dürfte die 4m TH dennoch nicht überschreiten.. Das soll mir mal einer erklären.

Weiterhin ist eine Gaube nur mit Schleppdach und zurückgesetzt erlaubt, Giebel und Gaube zusammen, so wie aktuell geplant, würden abgelehnt werden, da sich ein Vollgeschoss ergebe. Obwohl in diesen Bereichen keine Wohnbereiche lägen. Das berechnet sich lt. der zugrundeliegenden Bauordnung wohl anders als mit dieser 2/3-Geschichte.

Ihr Vorschlag war jetzt eine andere Dachform, wie z.B. Walm- oder Mansarde. Inwiefern ein Walmdach bzw. Krüppelwalmdach den Kniestock ändern würde keine Ahnung. Mansarddach Max. 60°. Problem daran: beide Optionen gefallen uns optisch überhaupt nicht.

Nun müssen wir sehen was wir daraus machen. Ob wir irgendwie noch ein paar Zentimeter Kniestock rausgekitzelt bekommen oder uns mit den 75cm zufrieden geben.
 
11ant

11ant

Weiterhin ist eine Gaube nur mit Schleppdach und zurückgesetzt erlaubt, Giebel und Gaube zusammen, so wie aktuell geplant, würden abgelehnt werden, da sich ein Vollgeschoss ergebe. [...]
Ihr Vorschlag war jetzt eine andere Dachform, wie z.B. Walm- oder Mansarde. Inwiefern ein Walmdach bzw. Krüppelwalmdach den Kniestock ändern würde keine Ahnung. Mansarddach Max. 60°.
Die Vorgabe Schleppdach halte ich für überzogen, d.h. das Flachdach über dem Bad für in Ordnung. Weniger angreifbar ist wohl, daß der gegenüberliegende Dachaufbau keine andere Firstrichtung haben soll. Generell folgt aus dem Unterschied von Gauben und Zwerchhäusern (daß Gauben von der traufseitigen Wand zurückspringen), daß Gauben bei Kniestock wenig Sinn machen, da sie ja dann auf keine Drempelwand aufsetzen können. Den Vorschlag des Mansarddaches finde ich - trotz meiner Freude, daß diese Dachform noch nicht überall ganz vergessen ist - hier widersinnig, da damit (selbst in der Vollwalmversion) ein Vollgeschoss zunehmend wahrscheinlicher würde. Andererseits: wie verträgt sich die Vollgeschoßkritik damit, daß man hier andererseits ein zweites Vollgeschoss erlaubte ?
 
kaho674

kaho674

Schließe mich 11ant an: Das verwirrt mich dann auch am meisten:
Anzahl der Vollgeschosse: 2.
Ist das ein Tippfehler? Und wie soll ein Mansard- oder Walmdach gegen die Eingeschossigkeit helfen? Das ist doch Kokolores!

Davon ab, wie kommst Du auf die 75cm Kniestock? Darfst Du die Bodenplatte nicht komplett einbuddeln? Ich wäre sonst bei (2,65 Raumhöhe + 25cm Decke = 2,90 Geschosshöhe = 4m-2,90m = 1,10m Kniestock.

Im Zweifel wäre hier vermutlich auch etwas weniger Hausbreite gegen mehr Haustiefe zu tauschen möglich. Das ermöglicht dann eher einen Drempel in der gewünschten Höhe vor die Außenwand zu setzen. Täte zudem der Ankleide-Bad-Situation gut - das ist ja so noch totaler Käse.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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