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LotteBerlin
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Also vom Bauamt Berlin Neukölln haben wir die folgenden Informationen erhalten:
Hinter der 20 m Bebauungstiefe ist eine Bebauung ausnahmsweise
zulässig, unter folgenden Hinterlandauflagen:
· Nur zur Wohnnutzung
· Freistehendes Wohnhaus, eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss für Wohnzwecke (bei Anwendung der Baunutzungsverordnung 68 werden
Aufenthaltsräume im Dachgeschoss mit angerechnet auf die
Geschossfläche)
· Abstand des Giebels zur Nachbargrenze >4m, vor Seitenwand >3 m
· Dachgaube < 1,5m hoch aber <1/3 Dachhöhe, Länge <1/2
Erdgeschosswand,
· Außenkante >0,5m gegenüber Erdgeschoss-Wand zurückgesetzt.
· Die traufseitige Wandhöhe <4m (festgelegte Geländeoberfläche bis
Schnittlinie: Außenhaut Wand –Dachhaut) und die Firsthöhe < 8,5m i. M.
ü. Terrain.
· 1 Stellplatz oder Garage auf dem Hinterland
Im Prinzip würden wir von den Maßen gern das gleiche Haus bauen, dass auf dem vorderen Grundstück steht mit zusätzlichem Flachdachgiebel zur Straßenseite und einer, mit der EG-Wand bündigen, Flachdachgaube auf der Rückseite.
Das bestehende Haus hat eine Firsthöhe von 8,10m und eine Traufhöhe von 4,30m. Zusätzliche Giebel zur Straße haben wir auch bei zwei weiteren Häusern, die in dieser Straße in zweiter Reihe gebaut wurden, "entdeckt".
Im Kinderzimmer mag das mit dem vernachlässigbaren Raumverlust stimmen, da kann man diese Flächen für Stauraum nutzen. Mir bereitet allerdings das Schlafzimmer und das Bad in dieser Hinsicht eher Kopfzerbrechen.
vielen Dank für eure Antworten. Also vom Bauamt Berlin Neukölln haben wir die folgenden Informationen erhalten:
Hinter der 20 m Bebauungstiefe ist eine Bebauung ausnahmsweise
zulässig, unter folgenden Hinterlandauflagen:
· Nur zur Wohnnutzung
· Freistehendes Wohnhaus, eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss für Wohnzwecke (bei Anwendung der Baunutzungsverordnung 68 werden
Aufenthaltsräume im Dachgeschoss mit angerechnet auf die
Geschossfläche)
· Abstand des Giebels zur Nachbargrenze >4m, vor Seitenwand >3 m
· Dachgaube < 1,5m hoch aber <1/3 Dachhöhe, Länge <1/2
Erdgeschosswand,
· Außenkante >0,5m gegenüber Erdgeschoss-Wand zurückgesetzt.
· Die traufseitige Wandhöhe <4m (festgelegte Geländeoberfläche bis
Schnittlinie: Außenhaut Wand –Dachhaut) und die Firsthöhe < 8,5m i. M.
ü. Terrain.
· 1 Stellplatz oder Garage auf dem Hinterland
Im Prinzip würden wir von den Maßen gern das gleiche Haus bauen, dass auf dem vorderen Grundstück steht mit zusätzlichem Flachdachgiebel zur Straßenseite und einer, mit der EG-Wand bündigen, Flachdachgaube auf der Rückseite.
Das bestehende Haus hat eine Firsthöhe von 8,10m und eine Traufhöhe von 4,30m. Zusätzliche Giebel zur Straße haben wir auch bei zwei weiteren Häusern, die in dieser Straße in zweiter Reihe gebaut wurden, "entdeckt".
Im Kinderzimmer mag das mit dem vernachlässigbaren Raumverlust stimmen, da kann man diese Flächen für Stauraum nutzen. Mir bereitet allerdings das Schlafzimmer und das Bad in dieser Hinsicht eher Kopfzerbrechen.
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