Kontrollierte-Wohnraumlüftung in Keller aufstellen - Außenluft / Fortluft, Tipps?

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G

Grobmutant

Hallo zusammen,

ich mache mir gerade Gedanken über die Planung der Kontrollierte-Wohnraumlüftung.
Das Kontrollierte-Wohnraumlüftung Gerät soll bei uns im Keller stehen. Nun frage ich mich, wie und wo man am besten die Außenluft ansaugt und die Fortluft wieder rausbläst.

Es gibt (oder gab) ja wohl mal Vorgaben, dass die Außenluft mindestens 1 Meter über dem Boden angesaugt werden sollte und nicht im Lichtschacht.
Dann müsste ich aber entweder einen "Luftturm / Säule" (z.b. ComfoVent) am Haus stehen haben, was ich optisch nicht gerade so toll fände oder ich müsste die Außenluft im Haus wieder ins EG / OG legen und dort durchs Mauerwerk.
Auch die Lösung hört sich irgendwie aufwendig an.

Kann man denn zumindest die Fortluft im Lichtschacht rauslassen?

Des Weiteren frage ich mich, ob ein Erdwärmetauscher oder Sole-WT für die Kontrollierte-Wohnraumlüftung sinnvoll ist. Wie sind eure Erfahrungen damit? Lohnt sich das?
Ggf. könnte ich dadurch auch gleich die "Luftsäule" an eine etwas verstecktere Position auf dem Grundstück verlegen.

Wie habt ihr das bei einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung im Keller gelöst? Gerne auch mit Bildern.
 
C

Curly

eins kann ich dir dazu schreiben, die Fortluft wird man sehr hören, wenn du sie in einen Lichtschacht strömen lässt. Man hört sie schon, wenn man sie im EG in 2,5m Höhe hat und davor steht, ich würde sie keinesfalls in Richtung einer Nachbarhauswand machen und schon gar nicht in einen Schacht strömen lassen.

LG
Sabine
 
H

haydee

Bei uns musste die Zuluft und Fortluft im OG aus- und eingeleitet werden (Hanglage).
Dazu wurde einfach ca. 2 qm im Bad im Trockenbau abgekoffert
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Es gibt viele Wege. Die Luftsäule kannst du immer an eine unaauffälige Stelle stellen auch ohne EWT oder SWT und ja der Lictschacht würde die Geräusche verstärken, da würde ich keinesfalls etwas installieren.
 
G

Grobmutant

Die Fortluft (egal auf welche Weise) würde ich in Richtung einer privaten Straße legen. Der nächste Nachbar ist dann "erst" auf der anderen Seite der Straße, also mindestens ca. 13 m entfernt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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