Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung anstatt Solarthermie?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Aliban2014

Eine Photovoltaik-Anlage hat überhaupt keinen Einfluss auf den Primärenergiebedarf. Du meinst wohl Solar-Thermie.
Ich würde das vorab rechnen lassen, anstatt dem Architekten blind zu vertrauen. Imho sollte das nämlich sehr wohl möglich sein, wenn man ergänzend etwas mehr in Dämmung investiert. Das ergibt dann insgesamt auch ein sehr viel sinnvolleres Paket, da Solar-Thermie sich regelmäßig nicht rechnet und im Gegensatz zur Kontrollierte-Wohnraumlüftung auch keinerlei weitere Vorteile mit sich bringt.

Ich wollte noch unser Fazit abgeben:



Seit Energieeinsparverordnung 2016 geht Gas mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung ohne Solarthermie eben NICHT MEHR als Ersatzmaßnahme für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Unser Energieberater hat uns das alles vorgerechnet und ich denke viele hier im Forum verstehen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nicht.


Wir halten mit Gas+Solar+Kontrollierte-Wohnraumlüftung die Energieeinsparverordnung zwar ein, aber wir landen selbst so nicht bei einem 15% niedrigerem Primärenergiebedarf als die Energieeinsparverordnung vorschreibt.

Da bräuchte es überspitzt gesagt 50cm mehr Dämmung und Fenster mit Gesamt-U-Wert von 0.3 um den Primärenergiebedarf 15% unterhalb die Energieeinsparverordnung zu drücken wenn man Gas mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung aber ohne Solar machen möchte.


Ich behaupte mal dass nicht alle Energieberater und nicht alle hier im Forum das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gelesen haben und am Ende nur aufgrund der eingehaltenen Energieeinsparverordnung laut Wärmeschutznachweis sagen, ja das geht. Tut es eben nicht.

Denn um NUR die Energieeinsparverordnung einzuhalten könnte Gas+Kontrollierte-Wohnraumlüftung+etwas mehr Dämmung reichen.

Aber es benötigt einen 15% niedrigen Primärenergiebedarf als Energieeinsparverordnung 2016-Standard um als Ersatzmaßnahme für Verzicht auf Solar zu gelten, die Rechtsnormen kann ich gerne noch mal posten.


Diejenigen die nach Energieeinsparverordnung 2016 Gas und Kontrollierte-Wohnraumlüftung ohne Solar gemacht haben dürfen gerne mal Ihren kompletten Wärmeschutznachweis posten, auf die Berechnungen bin ich sehr gespannt.


Für Energieeinsparverordnung 2014 war das vielleicht noch möglich, aber nicht mehr durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2016.


Wenn euer Energieberater euch das anders explizit schriftlich gegeben hat, dann haftet wohl eh er und da es wohl eh nie kontrolliert wird habt ihr euch zum Glück ein paar Euro sparen können.
 
Dr Hix

Dr Hix

Unser Energieberater hat uns das alles vorgerechnet
Ich möchte nicht behaupten, dass es in jedem Fall mit Gas und Kontrollierte-Wohnraumlüftung funktioniert. Es hängt aber eben doch etwas mehr daran als bloß das böse Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
In eurem Fall wird euch wohl auch eher das Erdwärmegesetz in BW zur Solarthermie genötigt haben.

Es gibt bei der Berechnung durch den Energieberater eine Vielzahl an Stellschrauben, die aber oftmals aus Bequemlichkeit/Unkenntnis nicht genutzt werden, oder durch die jeweils verwendete Software nicht abgebildet werden können. Und natürlich sind schon die betrachteten Gebäude jedes für sich Unikate.
 
ares83

ares83

Das denke ich auch eher. Gasbrennwerttherme und Dez Kontrollierte-Wohnraumlüftung sind bei vielen Baufirmen hier in der Region die beiden Bausteine für das Energieeinsparverordnung Standard Haus, ohne Solar. Allein unser Bauunternehmen baut so ca. 400 Energieeinsparverordnung Häuser pro Jahr, gerade zur Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2016 wurde das umgestellt von Solar auf die Dez. Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Aus Lust und Laune und ohne Abklärung wurde das sicher nicht umgestellt.
 
A

Aliban2014

1)
In eurem Fall wird euch wohl auch eher das Erdwärmegesetz in BW zur Solarthermie genötigt haben.

2)
Es gibt bei der Berechnung durch den Energieberater eine Vielzahl an Stellschrauben, die aber oftmals aus Bequemlichkeit/Unkenntnis nicht genutzt werden, oder durch die jeweils verwendete Software nicht abgebildet werden können. Und natürlich sind schon die betrachteten Gebäude jedes für sich Unikate.
zu 1)
Nein denn das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz BW gilt nur für Renovierungen und NICHT für Neubauten, es wäre für uns super gewesen, denn dann hätten wir Photovoltaik machen können statt Solar. Das wäre als Ersatzmaßnahme durchgehangen. Gesetzestext kann man online nachlesen.


zu 2)
die sogenannten Stellschrauben wurden alle durchgeführt, es reicht einfach nicht seit der Energieeinsparverordnung 2016, der zulässige Primärenergiebedarf wurde so verschärft dass es sich nicht mehr so einfach mit Gas/Kontrollierte-Wohnraumlüftung erreichen lässt. Und dann noch ohne Solar 15% weniger um als Ersatzmaßnahme für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu gelten, never ever. Auf die Berechnungen warte ich immer noch um das zu belegen. Kein Hörensagen/mündliche Aussagen, sondern vollständige anonymisierte Wärmeschutznachweise.

Es geht einfach nicht mehr ohne 50cm Dämmung und Fenster mit 0,3 Gesamt-U-Wert überspitzt gesagt; Gebäude hin oder her.


Postet doch einfach mal euren vollständigen anonymisierten Wärmeschutznachweis ab Energieeinsparverordnung 2016.



@ares83:
Darum geht es ja auch gar nicht, man muss ZWEI Anforderungen erfüllen, diese sind getrennt zu prüfen:

1. Energieeinsparverordnung
2. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz


zu 1: Die Energieeinsparverordnung und damit den Jahresprimärenergiebedarf kann man eventuell mit Gas/Kontrollierte-Wohnraumlüftung+bessere Dämmung unter Umständen erreichen.

zu 2:
Ohne Solar fehlen erneuerbare Energien, also Kontrollierte-Wohnraumlüftung als Ersatzmaßmahme. Diese müsste zur Folge haben, dass der Jahresprimärenergiebedarf 15% UNTERHALB der aktuellen Energieeinsparverordnung 2016 liegt.
Durch Senkung des Primärenergiebedarfs um 20% durch Energieeinsparverordnung 2016 schafft man das allerdings nicht mehr. Man müsste also nur mit dem Gebäude und der Kontrollierte-Wohnraumlüftung einen Jahresprimärenergiebedarf -15% von den verschärften -20% erreichen.

Man kann Energieeinsparverordnung einhalten, aber gegen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verstoßen, das kontrolliert aber halt niemand wahrscheinlich. Vermutlich wird das deswegen trotzdem gemacht.


Die Kontaktdaten von dem Wärmeschutzberechner des Bauunternehmers würden bestimmt einige Bauherren interessieren


Leider postet hier niemand einen anonymisierten Wärmeschutznachweis ab Energieeinsparverordnung 2016 um das prüfen zu können.

Alle die auf Solar verzichten dürfen sollen froh über Ihren Energieberater sein und im Fall der Fälle daran denken ihn in Haftung zu nehmen.
 
Dr Hix

Dr Hix

Nein denn das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz BW gilt nur für Renovierungen und NICHT für Neubauten
Hast recht.

die sogenannten Stellschrauben wurden alle durchgeführt
Finde ich interessant, du hast doch Nichtmal gefragt wovon ich genau spreche. Aber das passt ja auch zu deiner Forderung man möge dir das Gegenteil beweisen, indem man einen Wärmeschutznachweis postet. Stell doch deinen mal hier ein, damit wir uns vergewissern können, dass dein Energieberater tatsächlich alle Optionen ausgelotet hat
 
ares83

ares83

Leider postet hier niemand einen anonymisierten Wärmeschutznachweis ab Energieeinsparverordnung 2016 um das prüfen zu können.
Unser würde da nicht viel helfen. Wir haben KFW 55 mit Luft-Wasser-Wärmepumpe und zentr. Kontrollierte-Wohnraumlüftung gebaut. Kannst ja gerne mal z.B. auf den Seiten von Ernst und Ernst oder Tönjes und Meichsner vorbeischauen und die Fragen wie die diese Werte packen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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