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Aliban2014
Eine Photovoltaik-Anlage hat überhaupt keinen Einfluss auf den Primärenergiebedarf. Du meinst wohl Solar-Thermie.
Ich würde das vorab rechnen lassen, anstatt dem Architekten blind zu vertrauen. Imho sollte das nämlich sehr wohl möglich sein, wenn man ergänzend etwas mehr in Dämmung investiert. Das ergibt dann insgesamt auch ein sehr viel sinnvolleres Paket, da Solar-Thermie sich regelmäßig nicht rechnet und im Gegensatz zur Kontrollierte-Wohnraumlüftung auch keinerlei weitere Vorteile mit sich bringt.
Ich wollte noch unser Fazit abgeben:
Seit Energieeinsparverordnung 2016 geht Gas mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung ohne Solarthermie eben NICHT MEHR als Ersatzmaßnahme für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Unser Energieberater hat uns das alles vorgerechnet und ich denke viele hier im Forum verstehen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nicht.
Wir halten mit Gas+Solar+Kontrollierte-Wohnraumlüftung die Energieeinsparverordnung zwar ein, aber wir landen selbst so nicht bei einem 15% niedrigerem Primärenergiebedarf als die Energieeinsparverordnung vorschreibt.
Da bräuchte es überspitzt gesagt 50cm mehr Dämmung und Fenster mit Gesamt-U-Wert von 0.3 um den Primärenergiebedarf 15% unterhalb die Energieeinsparverordnung zu drücken wenn man Gas mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung aber ohne Solar machen möchte.
Ich behaupte mal dass nicht alle Energieberater und nicht alle hier im Forum das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gelesen haben und am Ende nur aufgrund der eingehaltenen Energieeinsparverordnung laut Wärmeschutznachweis sagen, ja das geht. Tut es eben nicht.
Denn um NUR die Energieeinsparverordnung einzuhalten könnte Gas+Kontrollierte-Wohnraumlüftung+etwas mehr Dämmung reichen.
Aber es benötigt einen 15% niedrigen Primärenergiebedarf als Energieeinsparverordnung 2016-Standard um als Ersatzmaßnahme für Verzicht auf Solar zu gelten, die Rechtsnormen kann ich gerne noch mal posten.
Diejenigen die nach Energieeinsparverordnung 2016 Gas und Kontrollierte-Wohnraumlüftung ohne Solar gemacht haben dürfen gerne mal Ihren kompletten Wärmeschutznachweis posten, auf die Berechnungen bin ich sehr gespannt.
Für Energieeinsparverordnung 2014 war das vielleicht noch möglich, aber nicht mehr durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2016.
Wenn euer Energieberater euch das anders explizit schriftlich gegeben hat, dann haftet wohl eh er und da es wohl eh nie kontrolliert wird habt ihr euch zum Glück ein paar Euro sparen können.