Kosten einer Real-Teilung und anschließender Erschließung?

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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11ant

11ant

Die sollen entweder alles in schick und brach verkaufen oder entsprechend verbilligt, wenn ihr die Fertigstellung der Zuwegung (Abriss) bezahlen sollt.
Wenn… also wenn Euch die Kosten der Teilung und die Entsorgung des Bewuchses der zukünftigen Auffahrt allein auferlegt wird, dann sollte sich das im Kaufpreis widerspiegeln.
Das unterschreibe ich vollst. Schon aus Gründen der Kaufnebenkosten tralala würde ich da als Käufer die Rodung selber beauftragen wollen. Das macht sich nicht für Achtmarkfuffzich - wird aber andererseits auch so gerne von beiden Seiten unterschätzt, daß es ein Streitpunkt hinsichtlich des Verrechnungswertes werden kann.
 
G

Grundaus

Alternativ, in meiner naiven Vorstellung, könnte man diese ja auch zu dem anderen Haus legen, weil es vielleicht kürzer ist. Aber ich schätze, dass das technisch vielleicht gar nicht geht, der andere Eigentümer keine Lust hat, dass sein Grundstück umgegraben wird und es rechtlich vielleicht auch schwierig ist, wenn die eigenen Versorgungsleitungen auf fremden Grund liegt.
Versorgungsleitungen auf fremden Grund sind ganz normal und müssen tlw. nicht einmal in´s Grundbuch eingetragen werden. Aber sie gehen bis zur Straße und sind keine Verlängerung des bestehendes Anschlusses. Es ist wohl keiner glücklich wenn zu wenig Wasser, Strom oder Telefon bei ihm ankommt. Von Überschwemmungen ganz zu schweigen
 
C

ChriLenaMZ

Ok, ich habe es gefunden. Ja, lohnt sich des Preises schon, sehr darüber nachzudenken. Es wird so sein, als wenn die Makler die Kosten der Rodung und Teilung berücksichtigt haben.
Ist trotzdem sehr viel Geld. Deswegen muss es gut überlegt sein.

Die Kehrseite der Medaille "eigener Weg" ist, daß dieser natürlich auch gleichzeitig die Baustellenzufahrt ist.
Kannst du das genauer erklären? Warum ist das eine Kehrseite?

Hat jetzt nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun, aber wie wären jetzt die nächsten Schritte, wenn einem ein Grundstück grundsätzlich zusagt? Gibt es hier im Forum oder woanders einen Leitfaden dafür?
Angenommen wir entscheiden uns grundsätzlich für einen Kauf. Würde ich dann jetzt zu einem Architekten gehen und in Phase 1 und 2 einsteigen? Und wann kommt der Grundstückskauf wirklich zustande? Denn ich möchte ohne genehmigten Bauantrag oder Bauvoranfrage das Grundstück eigentlich nicht kaufen.

Einen Architekten und einen Generalunternehmer würde ich niemals mit "oder" verknüpfen, auch wenn dieser teure Fehler ein Evergreen und geradezu Volkssport ist.
Du sprichst von Ausschreibungen. Macht das dann der Architekt oder wie schreibt man Sachen aus?
 
11ant

11ant

Ist trotzdem sehr viel Geld. Deswegen muss es gut überlegt sein.
Es ist Geld, das man selber haben oder aus dem Grundkredit finanzieren muß. Aber die Reduktion des Grunderwerbspreises durch eigene Rodung spart auch bei den Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer).
Kannst du das genauer erklären? Warum ist das eine Kehrseite?
Hauptsächlich geht es hier erst einmal um die terminliche Koordination: der Graben für die Leitungen muß ja bald wieder überfahrbar zugeschüttet sein. Die Handwerker mit den zwei Tonnen leichten Fahrzeugen kommen erst in der Ausbauphase, der Rohbau startet mit einem Betonmischwagen, einem Kran und mittelschweren LKW zwischen sechs und neun Tonnen. Die müssen alle "durch diese hohle Gasse kommen", wie es bei Wilhelm Tell so schön heißt.
Hat jetzt nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun, aber wie wären jetzt die nächsten Schritte, wenn einem ein Grundstück grundsätzlich zusagt? Gibt es hier im Forum oder woanders einen Leitfaden dafür?
Meinen "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" gibt es (mitsamt der Anführungszeichen) frei zu ergoogeln, und direkt dabei auch zusätzliche individuelle Leistungen. In groben Zügen habe ich ihn hier schon vielfach in Forenbeiträgen erwähnt, jeweils in der an den konkreten Bedarf angepaßten Form.
Angenommen wir entscheiden uns grundsätzlich für einen Kauf. Würde ich dann jetzt zu einem Architekten gehen und in Phase 1 und 2 einsteigen? Und wann kommt der Grundstückskauf wirklich zustande? Denn ich möchte ohne genehmigten Bauantrag oder Bauvoranfrage das Grundstück eigentlich nicht kaufen.
Der Vorentwurf vom Architekten als "Ergebnis" am Ende der Leistungsphase 2 ist zwar hervorragend für eine Bauvoranfrage geeignet. Aber wenn der Kauf des Grundstücks noch bevorsteht und vom Bauvorbescheid abhängig gemacht werden soll, kann man die Voranfrage auch selbst erstellen, als Handwerkszeug genügt dafür ein simples Schüler-Geodreieck. Aber ich schrieb ja bereits, daß Ihr im Prinzip einen Bauvorbescheid für das bisher geplante Doppelhaus schon "nutzen" könnt: wenn das nun gewünschte Einfamilienhaus in dessen Baukörper vereinfacht gesprochen "hineinpaßt" und Euch dessen vorgesehene Position auf dem Grundstück genehm ist, dann ist damit die Frage der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eigentlich schon beantwortet.
Zum Architekten geht man dann gerne auch erst nach dem Grundstückskauf, nach meinem Hausbau-Fahrplan zunächst für das "Modul A" (Leistungsphase 1 und 2), wie auch hier: https://www.hausbau-forum.de/posts/653563/ beschrieben. Auf die Teigruhe mit Weichenstellung läßt man je nach deren Rücklauf zunächst das ganze "Modul B" oder nur die Leistungsphase 3 mit (außer die "Chemie" hat nicht gestimmt) idealerweise demselben Architekten folgen, den man insgesamt bis einschließlich der Leistungsphase 8 (aber nach meinem Vorschlag eben in mehreren Tranchen) mandatiert. In "Von Bauleitern und ... Bauleitern" habe ich erläutert, weshalb man den sogenannten Bauleiter des GU nicht zum Anlaß nehmen sollte, den eigenen Bauleiter (Architekt oder Sachverständigen) einzusparen.
Du sprichst von Ausschreibungen. Macht das dann der Architekt oder wie schreibt man Sachen aus?
Leute mit der Selbstwahrnehmung "aufgeklärte Verbraucher und gewiefte Schnäppchenjäger" sind Schlitzohrs Lieblinge, die kann man am herrlichsten beschummeln. GU blenden gerne mit (Gummi-) Bauleistungsbeschreibung, die bemerkenswerte Markenlogo-Sammlungen (auf der Website dann meist "unsere Partner" genannt) beinhalten. Den Architekten eine eigene Bauleistungsbeschreibung erstellen zu lassen, ist entschieden weniger zeitaufwendig als eine Äpfel-und-Birnen-Vergleicherei. Aber vor allem die Massen- und Mengenermittlungen einer ordentlichen Ausschreibung schaffen eine klare Vertragsgrundlage. Ohne diese gibt es sicher wie das Amen in der Kirche Abweichungen zwischen "Festpreis" und Endpreis, und ebenso sicher auch Streit darüber. Meist hat der GU dann das "Druckmittel", daß der Bauherr bereits absehbar auf den gepackten Koffern der gekündigten Mietwohnung sitzt und zähneknirschend Lehrgeld zahlt.
Ausschreiben tut am besten der Architekt (Leistungsphase 6 und 7) auf Basis seiner eigenen Leistungsphase 5, aber auch manche anderen freien Bauberater bieten dies an. Ich selbst habe es aktuell nicht im Leistungskatalog, und auch die mir bekannten freien Fertighaus-Berater machen m.W. nur passive Bauleistungsbeschreibung-Prüfungen, aber ich kenne bei weitem nicht sämtliche Kollegen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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