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ruppsn
Kann es sein, dass das Thema Vermesser in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird?Das ist aber doch das Prinzip des Freistellers. Die Ingenieure und Bauherr halten den Kopf hin. Wenn der Vermesser die Abstände als passend berechnet und darstellt, ists doch in Ordnung.
Unser Vermesser hat die Lage des Gebäudes von den Plänen, die der Architekt gemacht hat, lediglich aufs Gelände übertragen. Dass der Abstandsflächen überprüft hätte, würde mich überraschen.
Vielleicht wird mein Punkt auch nicht klar. Mich nervt einfach gewaltig, dass ein Nachbar sein Grundstück 1,6m aufschüttet, von der Ebene aus die Abstände berechnet, in den Planungsunterlagen Zuwege, Stellplätze und versiegelt Flächen nicht mit aufführt, um zahlenmäßig in der Grundflächenzahl zu bleiben, dann losbaut und den Nachbarn als Laien auffallen muss, dass da viel zu groß und zu dicht an den Grundstücken der Nachbarn gebaut wird. Hätte man hier nicht als Nachbarn selbst nachgemessen und gerechnet, hätte der Knabe sein Gebäude da hingezimmert und alle Nachbarn hätten darunter gelitten. Eine nachträgliche Beseitigungsanordnung wäre dann nicht mehr verhältnismäßig und der Bau so zu akzeptieren gewesen (vom gleichen Bauherren zwei Straßen weiter vor 5 Jahren exakt so gemacht - zu hoch gebaut, später hieß es dann muss toleriert werden, da Rückbau unverhältnismäßig).
Man ruft also beim LRA und berichtet davon. Die fahren raus überprüfen nur die Höhenlage der betonierten Bodenplatte über Straßenniveau. Dann geht es irgendwann weiter, man fragt im LRA nach, ob die Abstände auch überprüft wurden. „Nö, nur die Höhenlage“. „Ja, aber die Abstände hängen doch von der Höhenlage ab und auch die Grundflächenzahl stimmt doch nicht“. „Nee, das muss man uns schon sagen...“ Also gleiches Spiel noch mal. Abstände werden überprüft und stimmen nicht, da nicht vom natürlichen Gelände aus ermittelt. Bauherr plant um (setzt OG um 1m nach hinten, Rest bleibt gleich - 4 Wohnungen). Es geht weiter. Wieder zum LRA: „Was ist mit der Grundflächenzahl? Kann doch gar nicht passen. 4 Wohnungen also 8 Stellplätze zzgl. Auffahrt, zzgl. Terrassenflächen. Das kann nicht stimmen.“ „Doch, das stimmt schon.“ „Haben Sie es nachgerechnet?“ „Nein, wurde ja keine Überprüfung verlangt“ „Dann rechnen Sie es bitte nach“. Vier Wochen später erfährt man bei der Einsichtnahme der Pläne im Bauamt, dass der Bauherr nur noch 3 Wohnungen im Haus plant, weil er sonst die Grundflächenzahl nicht erfüllen würde...
Wozu ein Bebauungsplan samt Vorgaben, wenn die nicht auf Einhaltung geprüft werden? Macht doch so keinen Sinn. Hierbei geht es ja nicht um ästhetische Fragen, sondern um Dinge, die andere Menschen und deren Eigentum beeinträchtigen. Da kann es doch nicht sein, dass man ein gemeindliches Bauamt hat, dass lieber darauf schaut, ob da ein Holzlattenzaun steht oder eine rote statt einer rotbraunen Dacheindeckung verwendet wurde, statt zu prüfen, ob gegen die Bebauungsplan-Vorgaben MASSIV verstoßen wird. Wozu braucht es das Bauamt und einen Bebauungsplan, wenn Laien wie Nachbarn die Einhaltung überprüfen müssen, wenn sie sicherstellen wollen, dass ihnen keine Nachteile entstehen. Wie gesagt, ich brauche keine Vorgaben, wenn sie unverbindlich sind - und de facto sind sie das, wenn sie nicht überprüft und geahndet werden. Dann sind es halt Empfehlung... ok, das bringt uns jetzt auch nicht weiter, musste aber mal raus.