Ich hatte selbst den Fall, da ging es auch um den Beitrag, der für den Anschluss des Hauses an die Kläranlage fällig wird.
Das richtete sich nach der Anzahl der Vollgeschosse. Mir wurden zwei Vollgeschosse angerechnet. Ich habe dann eine Zeichnung hingeschickt, aus der hervor ging, dass das OG kein Vollgeschoss lt. Landesbauordnung ist.
Die Antwort war, dass das nicht interessieren würde, man könne einfach pauschal alle Fläche, die eine Höhe über 1,40m hat, anrechnen.
Nun ging es bei mir zum Glück nur um einen niedrigen dreistelligen Betrag, von dem ich 1/3 hätte sparen können, wenn ich mein OG hätte "wegdiskutieren" können. Ich habe deshalb nicht weiter interveniert.
Aber spannend, wie dann plötzlich eine "passende" Definition herausgekramt wird...