Kosten für Entwässerung gerechtfertigt? Berechnung Geschossfläche

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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H

hampshire

Die Regeln sind wie die Regeln sind. Gerechtigkeitsdiskussionen sind davon völlig abstrahiert. Der Bescheid ist nur anfechtbar, wenn die Regeln gebrochen wurden.
 
S

Snowy36

Mir ging es nicht um Gerechtigkeit sondern darum dass man wohl vorher das gesamte Gesetzbuch der Gemeinde lesen muss damit man weiß welche Kosten auf einen zukommen . Dazu werden Begriffe wie Geschossfläche zur Berechnung herangezogen die dann per Satzung anders berechnet werden als es sonst definiert ist .

Aber abgesehen davon verstehe ich auch nicht warum man mit Keller mehr Abwasser haben sollte als ohne ...
 
I

Isokrates

Selbst wenn man die Gesetzbücher bzw. hier genauer die Beitragssatzungen der Gemeinde gelesen hat, hilft einem das manchmal nichts.
Hier wurden die Gebühren jetzt rückwirkend ab dem 01.01.2020 um fast 40 % erhöht.
Zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs (Anfang 2019) haben wir im Notarvertrag Ablösebeträge mit den alten Beträgen stehen. Ärgerlich, aber machen kann man da leider nichts.
Manchmal verliert man halt und manchmal gewinnen die Anderen

Am Ende des Tages muss man ja froh sein, wenn man überhaupt ein ansprechendes Grundstück bekommen hat und sich daran erfreuen kann.
 
G

guckuck2

Na ja, der 10*10 Bungalow mit 2 Personen und nichts ausgebautem Dachgeschoss (Speicher = Kellerersatz) nutzt die Infrastruktur genauso wie der 10*10 Bungalow mit Flachdach, aber Keller und 2 Personen. Der Kellerbungalow zahlt aber die doppelten Beiträge!
Wohnfläche wäre schon gerechter (wenn auch nicht absolut gerecht, das wird es nie geben).
Du kannst auch auf 400qm alleine wohnen. Schon klar. Irgendeinen Maßstab muss man aber anlegen und der hier gewählte ist ein ausgesprochen simpler.

Und ich widerspreche dem TE ganz klar, die Abwassersatzung ist ein wesentliches Dokument, um die Anschlusskosten für den Bau zu budgetieren. Genau wie man vom Stromversorger oder der Telekom liest, was der Anschluss kostet.
 
A

Altai

Ich hatte selbst den Fall, da ging es auch um den Beitrag, der für den Anschluss des Hauses an die Kläranlage fällig wird.
Das richtete sich nach der Anzahl der Vollgeschosse. Mir wurden zwei Vollgeschosse angerechnet. Ich habe dann eine Zeichnung hingeschickt, aus der hervor ging, dass das OG kein Vollgeschoss lt. Landesbauordnung ist.
Die Antwort war, dass das nicht interessieren würde, man könne einfach pauschal alle Fläche, die eine Höhe über 1,40m hat, anrechnen.

Nun ging es bei mir zum Glück nur um einen niedrigen dreistelligen Betrag, von dem ich 1/3 hätte sparen können, wenn ich mein OG hätte "wegdiskutieren" können. Ich habe deshalb nicht weiter interveniert.

Aber spannend, wie dann plötzlich eine "passende" Definition herausgekramt wird...
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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