Das mit dem Doppelhaus hört sich gefährlich an. Was würde das denn genau bedeuten? Müsste man dann quasi wie der Nachbar bauen? Also Maße, Art des Baus etc.?
Nein, das bedeutet nur: wenn der Nachbar sich für ein Doppelhaus entscheidet, mußt Du das auch. Entscheidet er sich für ein Einzelhaus, mußt Du ebenfalls mitgehen (und dann also beidseitig Abstand zur Grenze halten).
Insgesamt scheint mir das ein äußerst merkwürdiger Bebauungsplan zu sein. Erschließende Verkehrswege sehe ich keine zusammenhängenden, und nur in manchen Grundstücken "GFW" Flächen bezeichnet (aber nicht umrissen). Dieser Bebauungsplan soll also offensichtlich regeln, wo jeder einzelne Bestandseigentümer für sich einen Bauplatz "in seinem Hof/Garten" verkaufen bzw. vererbpachten kann, und überläßt dabei offenbar jedem Einzelnen, die wegerechtliche Erschließung dieses Bauplatzes zu besorgen. In Sparta hätte man das vermutlich "Zustände wie im alten Rom" genannt *ROTFL, SCNR*