Hallo,
Klar, dass wir diese Leistung bezahlen müssen. Diese wird uns für 38.500,- € inklusive Vermessung, Statik, Architektur und Bauleitung angeboten. Da ist ja auch eine unserer Fragen ob dieser Betrag ok ist oder ob dieser Posten überteuert ist.
Dieser Preis ist - logisch, da ich die berechneten Kosten für zu niedrig angesetzt sehe - ebenfalls zu gering berechnet. Ausgehend von TEUR 219 an reinen Baukosten, kommen in etwa TEUR 35.8 für das Architektenhonorar zusammen. Von TEUR 2.7 sind die Kosten eines Vermessers für alle 4 Stufen sicher nicht abgedeckt!
Zum Vergleich: ausgehend von meinem Schätzpreis fällt ein Architektenhonorar - für alle 9 LP - von TEUR 41.08 an, plus Kosten Vermessungsingenieur und Honorarzone III.
Wie plant man denn ansonsten sein Budget bei einem reinen Architektenvertrag? Genaue Zahlen hat man ja erst wenn man die einzelnen Gewerke ausschreibt, oder?
Ein Einfamilienhaus mit einem Architekten, bzw. Architekten und Einzelgewerkvergabe, ist eine feine Sache, da es die größtmöglich Individualität zuläßt. Dies bedeutet aus meiner Sicht aber zwingend, daß genügend Eigenkapital - hierzu schreibst Du leider gar nichts -
vorhanden sein muß, die erlaubte Überschreitung von 20% (seitens der Kostenschätzung durch den Architekten) abdecken, ebenso, wie den ein oder anderen Extrawunsch umsetzen zu können. Denn Du hast es richtig beschrieben - Sicherheit in Kostenfragen erhältst Du erst mit Zugang der Ausschreibungsunterlagen.
Wie kommst du z. B. auf die genannten TEUR 255 für das Haus inkl. Bodenplatte? Rechnest du das auf Grundlage der Wohnfläche, des umbauten Raums oder auf irgendeiner anderen Grundlage?
Erfahrung, Bauch und lange Jahre in diesem Job. Normalerweise gehe ich für das Rheinland von € 1.500,00/qm/GF aus; in BW sind dagegen € 1.600,00/qm/GF realistischer (im Norden eher € 1.400,00/qm/WF, in Bayern entsprechend mehr). Mit diesen Summen/qm/GF/Region sollte nach menschlichem Ermessen ein Einfamilienhaus, gebaut nach KfW 70, überschlägig zu bewerten sein. Allerdings in der Variante "schlüsselfertig", also ohne Malerarbeiten und Bodenbeläge außerhalb der geschuldeten Leistungsbeschreibung und zzgl. Baunebenkosten und Extra´s wie bspw. zentrale Lüftungsanlagen oder Raffstores anstelle Rollläden etc.
Also wäre für dich die Planung mit dem Grundstückspreis und einem reinen Architektenvertrag in Ordnung, wenn man ein Budget von TEUR 433 einplanen würde wie oben von dir geschrieben?
Wenn Du "nur" einigermaßen auf der sicheren Seite sein willst: ja.
Zum Thema Grunderwerbsteuer auf Grundstück oder aber Einfamilienhaus + Grundstück bleibst Du offensichtlich blauäugig. Wirf mal einen Blick hierauf:
https://www.hausbau-forum.de/threads/Tendenzen-bei-der-Grunderwerbsteuer.9738/
In Deiner Konstellation wird das, für Dich zuständige FA, ganz sicher
nicht auf seinen Anteil verzichten. Laienwissen, -Annahme ist immer auch gefährliches Halbwissen
Liebe Grüsse, Bauexperte