Kragarmtreppe hält nicht, Treppenbauer ist kein Treppenbauer

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Zuletzt aktualisiert 11.02.2025
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Y

ypg

Du hast doch Rechte (zum Beispiel das Baugesetzbuch regelt so einen Fall). Diese musst halt im Notfall einklagen. Wie das geht habe ich Dir doch schon gesagt.
Somit hast Du mMn ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn man die Zeit hat, genau so. Ich vermute mal freiwillig wird der Unternehmer nicht zahlen wollen oder schlimmer nicht könne.
Das liest sich so einfach. Aber so einfach wird so etwas wahrscheinlich nicht sein.

Ich bin persönlich auch in einem „Murks„ geraten (Kein Billig-Kauf). Verfahren läuft seit 10 Monaten, der Verursacher hat nix und wird nie etwas haben. Anwälte streiten sich träge. Meiner einer drängt mich jedes Mal zu einer zeitigen Entscheidung, Gegenpartei lässt mehrfach Fristen verstreichen oder meldet sich gar nicht. Außer Spesen nichts gewesen. Jetzt fordern wir unser Geld zurück (dafür bekommt man mindestens 10 Treppen) und jede Wette, das müssen wir einklagen.

Da gibt es auch im Baugesetzbuch so manche Formulierungen. Ich kann mich zB. daran erinnern, dass mal vor etlichen Jahren vor den sogenannten Fake-Shops gewarnt wird, die eine Ware unter dem Durchschnittswert anpreisen. Das gilt hier auch. Jemand, der bei Kleinanzeigen Aufträge anbietet, wird wohl andersrum keine Kunden erreichen. So sollte man mit gesundem Menschenverstand denken. Der Preis ist der Spiegel der Qualität.
Um wieviel Geld geht es denn?

Man muss sich auch einfach mal eingestehen, dass man, wenn man naiv war, nicht unbedingt das Recht einfordern kann, sondern Lehrgeld zu bezahlen hat.
Letztendlich schade um die verhunzte Wand!
 
11ant

11ant

Mir fehlt der Glaube, ein unfähiger Handwerker würde freiwillig einsichtig sein. Also zum Anwalt ja. Aber nicht auf die Rückzahlung warten, sondern die Treppe sofort nachdem der Anwalt "ab jetzt" gesagt hat neu vergeben. Einen evtl. Instanzenweg lang mit Leitern oder der Bautreppe durchs Haus Klettern, nein danke. Der Rahmen der Möglichkeiten ist eng begrenzt: daß der Handwerker dazu verurteilt würde, die Mehrkosten der Ersatzvornahme durch einen Profi zu bezahlen, never ever. Ich sehe die TE entweder erheblich nachfinanzieren oder sich mit einer einfachen Treppe begnügen. Wie des Fischers Ilsebill. Manchmal geht sogar ein Schuß daneben nach hinten los.
 
F

Fenix34

Hallo zusammen,
der Handwerker hatte im ersten Versuch die Stufen mit Betonanker befestigt, diese haben sich aber bei Belastung mehr oder weniger direkt wieder aus der Wand gezogen. Im zweiten Versuch hat der Handwerker die Betonanker entfernt und Gewindestangen mit einem Kleber von Hilti verklebt. Jetzt zieht sich die Gewindestange bei einer Stufe wieder aus der Wand, siehe Foto. Wir haben eine 20cm Stahlbetonwand und die aktuellen Gewindestangen sind 15cm lang.

In meinen Augen (bin Amateur, nicht schimpfen) ist die Auflagefläche und damit die punktuelle Belastung zu hoch. Wie seht ihr das ? Hätte das bei korrekter Umsetzung trotzdem halten müssen?

Aktuell überlegen wir die Auflagefläche mit einer an die aktuellen Stufen verschweißtem Blech mit weiteren verklebten Gewindestangen zu vergrößern, siehe Beispielfoto.

Danke und Grüße
 

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wiltshire

wiltshire

ch vertraue ihm nicht mehr. Sollte ich einen Anwalt einschalten und mein Geld zurückverlangen oder ihm noch eine Chance geben? Ich habe Angst, dass wir uns da etwas brechen, wenn die Treppe nicht ordnungsgemäß berechnet und befestigt worden ist.
Anwalt nur dann einschalten, wenn Du überhaupt keine Ahnung von Verträgen hast. Ich würde das zunächst selbst versuchen zu regeln - Geld zurück und entstandene Schäden begleichen als Startforderung.
Bilder des Ganzen wären mal interessant. An einer Betonwand bekommt normal alles fest.
Diese Treppenform hat eine außergewöhnliche Hebelwirkung auf die Anschläge, gekoppelt mit einer dynamisch auszuhaltenden Belastung und einem hohen Verletzungsrisiko bei Versagen. Du hast zwar mit Deiner Aussage recht - aber Laien würde ich da nicht dran lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der TE jemanden findet, der den Pfusch nachbessert. Die Richtige Lösung ist neu zu vergeben. An eine Fachfirma und die Mehrkosten als Schadenersatz fordern.
sehe ich auch so. Das mit dem Schadenersatz ist dabei eine Art "Verhandlungsmasse". Diesen Beglichen zu bekommen ist unwahrscheinlich.
Man muss sich auch einfach mal eingestehen, dass man, wenn man naiv war, nicht unbedingt das Recht einfordern kann, sondern Lehrgeld zu bezahlen hat.
Letztendlich schade um die verhunzte Wand!
Das ist ein mögliches Ergebnis - so weit sehe ich das noch nicht.
Mir fehlt der Glaube, ein unfähiger Handwerker würde freiwillig einsichtig sein. Also zum Anwalt ja.
siehe oben: Anwalt kostet Zeit und Geld und erhöht die Chancen auf ein gutes Ergebnis nur, wenn Du selbst keine Ahnung von Vertragsrecht und Verhandlung hast.
Aktuell überlegen wir die Auflagefläche mit einer an die aktuellen Stufen verschweißtem Blech mit weiteren verklebten Gewindestangen zu vergrößern, siehe Beispielfoto.
Klingt für mich so, als würdest Du der ersten Fehleinschätzung gleich eine zweite folgen lassen.
 
H

hanghaus2023

So wolltest Du die Stufen? Das hat aber kein Architekt geplant. Wie soll denn da das Geländer ran?
 
Zuletzt aktualisiert 11.02.2025
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