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ypg
Du hast doch Rechte (zum Beispiel das Baugesetzbuch regelt so einen Fall). Diese musst halt im Notfall einklagen. Wie das geht habe ich Dir doch schon gesagt.
Somit hast Du mMn ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und Anspruch auf Schadenersatz.
Das liest sich so einfach. Aber so einfach wird so etwas wahrscheinlich nicht sein.Wenn man die Zeit hat, genau so. Ich vermute mal freiwillig wird der Unternehmer nicht zahlen wollen oder schlimmer nicht könne.
Ich bin persönlich auch in einem „Murks„ geraten (Kein Billig-Kauf). Verfahren läuft seit 10 Monaten, der Verursacher hat nix und wird nie etwas haben. Anwälte streiten sich träge. Meiner einer drängt mich jedes Mal zu einer zeitigen Entscheidung, Gegenpartei lässt mehrfach Fristen verstreichen oder meldet sich gar nicht. Außer Spesen nichts gewesen. Jetzt fordern wir unser Geld zurück (dafür bekommt man mindestens 10 Treppen) und jede Wette, das müssen wir einklagen.
Da gibt es auch im Baugesetzbuch so manche Formulierungen. Ich kann mich zB. daran erinnern, dass mal vor etlichen Jahren vor den sogenannten Fake-Shops gewarnt wird, die eine Ware unter dem Durchschnittswert anpreisen. Das gilt hier auch. Jemand, der bei Kleinanzeigen Aufträge anbietet, wird wohl andersrum keine Kunden erreichen. So sollte man mit gesundem Menschenverstand denken. Der Preis ist der Spiegel der Qualität.
Um wieviel Geld geht es denn?
Man muss sich auch einfach mal eingestehen, dass man, wenn man naiv war, nicht unbedingt das Recht einfordern kann, sondern Lehrgeld zu bezahlen hat.
Letztendlich schade um die verhunzte Wand!