Ich würde es nicht zulassen, gibt eine Reihe von Problemen:
- wurde für dein Grundstück schon ein Lage/Höhenplan erstellt? Wie soll das funktionieren, wenn Erdhaufen und aufgeschüttete Kran-Aufstellfläche den eigentlichen Geländeverlauf verdecken?
- Kran auf deinem Grundstück = anzeigepflichtige Baustelle, d.h. du musst der Gemeinde einen Baustart mitteilen, die meldet es an die BG Bau weiter usw.
- Egal was ist, als Eigentümer des Grundstückes bist du in der Verantwortung, du kannst dies nicht so einfach an jemand anderen Übertragen. Der formale Weg ist dann immer: du haftest gegenüber dem Geschädigten und kannst im Fall der Fälle dann an die fremde Baufirma, den Kranbetreiber, ... herantreten und dir dort dein Geld zurück holen. --> Viel Spaß
- Bist du dir sicher, dass die Gemeinde oder z.B. die BG-Bau bei einer Kontrolle mit der Sicherung des Kranes z.B. Umzäunung, Absperrungen etc. zu 100% zufrieden sind? Was wenn nicht?
- Dann die Verzögerungsproblematik, euer Baustart liegt viel zu dicht. Bei uns im Wohngebiet haben sich auch Rohbauten teilweise um Monate verzögert, bedingt durch Baumängel oder Pleite eines Subs. Einer musste z.B. 8 Wochen nach Fertigstellung des EG auf seine Filigrandecken-Elemente warten, da die Statik warum auch immer noch mal neu gemacht werden musste und neue Filigrandeckenteile bestellt werden mussten... (aktuelle Wartezeit im Werk)
Sei höflich und begründe es mit den Vermessungsarbeiten und einem vermeintlich vorverlegten Baustart. Das Potential eines Nachbarschaftstreites wegen dem Kran auf eurem Grundstück ist viel höher, als die Gefahr der Verstimmung durch nichterlauben. Biete ihm im Gegenzug an, sie können gern kurzzeitig Baumaterial wie Steine-Paletten, Armierungsmatten, Dachbalken und co ablagern, Dinge die bedarfsweise schnell beräumt werden können. Erdhaufen nicht! Was ist, wenn deinem Nachbar gegen Ende die Kasse knapp wird und er bemerkt wie teuer Erdarbeiten oder Transport & Deponierung wirklich sind... mach das nicht.