Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück

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A

Altai

Ich denke, dass Kran und Erde bei Eigenbedarf zum Verschwinden gebracht werden können, ist sogar das kleinere Problem.

Die Frage ist eher, ist sich der Nachbar möglicher Schäden (egal wie unwahrscheinlich) bewusst? Ist ihm klar, was er im schlimmsten Fall für ihre Beseitigung aufwenden müsste - und kann er das dann im Fall des Falles auch? Die wenigstens Menschen schwimmen mitten in der Bauphase im (liquiden) Reichtum. Zusatzkosten sind dann sicher höchst unwillkommen. Sollte es konkret nötig werden und er tatsächlich z.B. für das Auflockern des Bodens einstehen müssen - und es kommt eine Rechnung von x€ - macht er dann lächelnd die Tasche auf? Dass er Kosten sparen will, ist eher ein Indiz dafür, dass er nicht mit Geld um sich werfen kann.

Ich kenne eine ähnliche Situation: ich leihe gelegentlich von einer Freundin ihren Pferdeanhänger. Sollte dieser je ernsthaft beschädigt werden, müsste ich den Schaden natürlich ersetzen, im schlimmsten Fall bis zum Totalschaden (da geht es auch um ein paar 1000€) - und wenn ich das Geld übrig hätte, würde ich mir einen eigenen kaufen... also hoffe ich immer, dass nichts passiert...

Mit dem Nachbarn ist es so ähnlich, vermute ich. Er hofft sicher einfach, dass nichts passiert.
 
G

Grantlhaua

Ich verstehe das ganze Problem mit dem "auflockern" der Erde nicht? Wenn man miteinander spricht kann man doch vereinbaren, dass der Kran in die spätere einfahrt bzw auf die Grundfläche des Hauses kommt.

Ich kenne eine ähnliche Situation: ich leihe gelegentlich von einer Freundin ihren Pferdeanhänger. Sollte dieser je ernsthaft beschädigt werden, müsste ich den Schaden natürlich ersetzen, im schlimmsten Fall bis zum Totalschaden (da geht es auch um ein paar 1000€) - und wenn ich das Geld übrig hätte, würde ich mir einen eigenen kaufen... also hoffe ich immer, dass nichts passiert...
Und? ist doch alles ganz normal.
 
A

Altai

Und? ist doch alles ganz normal.
Natürlich ist das normal. Bis ich gelernt habe, dass meine Tierhalterhaftpflichtversicherung einen Schaden am geliehenen Hänger gar nicht übernommen hätte und ich im Zweifel also den Schaden tatsächlich aus eigener Tasche begleichen müsste. Ich habe seitdem ein solches Risiko explizit eingeschlossen. Weil ich ein paar 1000€ nicht so einfach übrig gehabt hätte.

Ich wollte nur darauf hinaus, dass man sich eben Gedanken machen muss, was für Schäden können entstehen, kann ich die im Fall des Falles bezahlen oder kann ich mich versichern. Ist halt die Frage, ob der Nachbar das bis zum Ende durchdacht hat.
 
Y

ypg

Ich kenne eine ähnliche Situation: ich leihe gelegentlich von einer Freundin ihren Pferdeanhänger. Sollte dieser je ernsthaft beschädigt werden, müsste ich den Schaden natürlich ersetzen, im schlimmsten Fall bis zum Totalschaden (da geht es auch um ein paar 1000€) - und wenn ich das Geld übrig hätte, würde ich mir einen eigenen kaufen... also hoffe ich immer, dass nichts passiert...
Was wäre denn hier die Option? Sich nicht gegenseitig in Freundschaft etwas ausleihen oder bei einer Leihgabe einen Vertrag aufsetzen laut diesem Thread.
Ich geh mal davon aus, dass Du einen Kloß im Hals bekommst, den Du nicht so schnell wieder los wirst. Die Freundschaft wird wohl dadurch kränkeln. Du wirst zwar offensichtlich verstehen, dass Deine Freundin so einen Vertrag möchte, aber es wird nicht mehr so sein wie vor dem Vertrag.

Und dieses „in Freundschaft einen Gefallen tun“ ist eben eine vertrauliche Geste. Bei Verwandten, Nachbarn und Kollegen läuft es ähnlich ab.

Dieses Vertrauen kann man schlecht vertraglich absichern.
Auch daraus resultierende Nachteile. @Altai Hand aufs Herz: der Hänger wird durch Deine Nutzung doch sicherlich den ein oder anderen kleinen Makel davontragen, auch wenn es nur eine schnellere Abnutzung der Räder ist?! Das wäre vielleicht vergleichbar mit Eurem verdichteten Boden.
Und da muss man eben mal abwägen, ob man dadurch einen nennenswerten Nachteil erleidet, der nicht auch anders noch entstehen wird oder aber eh später verändert (aufgelockert, ausgehoben oder irgendwas) wird.
 
A

Altai

Mir ging es um den Prozess: sich bewusst werden, was der worst case ist, sich fragen, ob man den Schaden dann begleichen kann/möchte, wenn nicht - überlegen, wie man sich absichern kann. Prüfen, ob man tatsächlich abgesichert ist.
Nein, wir haben keinen Vertrag. Aber ich habe meine Versicherung angepasst.
(Und nebenbei, es ist eine langjährige Freundin, die ihren Hänger explizit nur an Leute ausleiht, zu denen eben dieses Vertrauen besteht. Nicht ein zufällig ausgewürfelter zukünftiger Nachbar, den man noch gar nicht kennt)

Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber für mich war das Thema Hausbau Neuland. Und nicht nur einmal habe ich gedacht "also darauf wäre ich nie gekommen". An was man alles denken muss! Blauäugig, würde ich heute sagen. Und das mag bestimmt mehreren Erstbauherren so gehen. (Zum Beispiel der Antrag auf die Genehmigung der Erstellung einer Grundstückseinfahrt...)
Die Frage ist hier, ob der Nachbar eben bis zum Ende gedacht hat. Dass man einen Vertrag schließen soll, habe ich gar nicht geschrieben.
 
J

Joedreck

Doch ihr hattet einen Vertrag. Einen Leihvertrag. Eben mündlich geschlossen.
Du hast schon recht mit deinem Hinweis auf einen etwaigen Schadensfall.
Man kann immer vom worst case ausgehen. Dann ist man sicherlich super versichert. Oder man nimmt eben auch mal etwas Risiko in Kauf.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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