Kratzer Aluleiste Terrassentür

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B

Bauexperte

Hallo,

Haben bei der Abnahme 2 tiefe Kratzer im Rahmen der Terrassentür gefunden. Ein Austausch ist nicht möglich und auch viel zu Teuer.
Bei der Abnahme sollte sich der Bauleiter geäußert haben?

Was denkt ihr, was wäre eine angemessen Entschädigung? Es ist nicht im Sichtbereich und ich werde damit leben können.
Was "andere" darüber denken, nutzt Dir herzlich wenig. Du mußt auf Deine vergangene Bauzeit schauen und insbesondere da, wie mit auftretenden Problemen umgegangen wurde.

Da der Kratzer nicht direkt im Sichtbereich liegt, würde ich ihn zumindest Polieren lassen: hier die gesamte untere Front, auf welcher der Kratzer zu sehen ist. Anschließend sieht es zumindest so aus, daß es "so sein muß". Dir wird es weiterhin auffallen, weil Du es schlicht weißt; einem zufälligen Betrachter wird es dagegen kaum auffallen.

Geld würde ich nicht haben wollen, aber einen (fast nicht) sichtbaren Kompromiss

Edit: mit meinem Vorschlag hätte sich in einem Abwasch auch das Thema häßliche Kerben, links vom Kratzer, erledigt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
tomtom79

tomtom79

@Bauexperte uns wurden 100€ angeboten vom Bauleiter!

Eine Partielle Ausbesserung, wäre meines Erachten nicht möglich, da zu viel abgetragen werden muss oder?
Also versuche ich jetzt eine Summe zu finden mit der ich Leben kann und muss.

Ich werde ihn mal darauf ansprechen ob es möglich ist die gesamten 3.5m nachzupolieren. Vermutlich muss aber dazu die Silikonfuge entfernt werden.
dann wird ein Facharbeiter 4-5 stunden beschäftigt sein, ich brauch Urlaub usw.
Falls dies abgelehnt wird, werde ich mal mit 200€ als Gegenvorschlag probieren.

Über die gesamte Bauzeit gab es nicht viel zu bemängeln und eigentlich wurde alles zu unseren Zufriedenheit ausgebessert.
 
B

Bieber0815

Wie definiert sich denn ein Sichtbereich? Das springt einen doch förmlich an dort am unteren Rahmen über dem Fußboden, oder?
 
P

Payday

das Thema hatte ich vor kurzen in nen anderen Forum. Fazit: firmen können pfuschen wie sie wollen, liefern wie sie wollen, Pech hast aber immer du. denn beim Bau sind Fehler irgendwann immer unverhältnismäßig teuer und müssen durch den Notfallplan (paar Euros) akzeptiert werden.

folgende rechtliche mittel stünden normal zur Verfügung, die aber beim Bau meistens nicht gehen

- das Produkt neu liefern. geht aber nicht wenn eingebaut, da das unverhältnismäßig teuer wäre

- vom Kaufvertrag zurücktreten und den unternehmen die Sache zurückgeben. ist zb bei allen eingebauten teilen quasi unmöglich, da du dann ggf. sogar draufzahlst. wie willst du deine Terrassentür zurückgeben? soll dein Haus ohne Fenster oder Tür stehen? die neue Tür (vom anderen unternehmen!!! ) kommt ganz sicher nicht zeitgleich mit den Ausbau der alten. weiterhin kann dabei mehr kaputtgehen als vorher war. und es ist natürlich wie immer unverhältnismäßig.

- Nachbesserung durch Reparatur. geht bei optischen Sachen meistens nicht


bleibt am ende die Entschädigung. da alle anderen rechtlichen mittel nicht gehen (zu seinen Schutz!), hat er auch kein großes Interesse dir irgendwas besonderes dafür zu geben. du hast bis auf offene Rechnungen keinerlei Druckmittel.

vor Gericht ziehen ist auch so ein Thema, da keine Rechtsschutz Bauvorhaben versichert (die wissen halt das der Kunde immer der dumme ist). am ende landet man fast immer im Vergleich und man hätte sich die ganze Sache sparen können.
eigentlich schade das unternehmen in Deutschland auf dem Bau im Grunde Narrenfreiheit haben.

ne offene Rechnung ist wirklich die einzige Möglichkeit für die qualitativ vernünftige Arbeit, weil du einfach nicht zahlst bis die Arbeit so vollzogen wurde wie vereinbart. mit Glück geht er auch vorher pleite (Handwerker gehen gerne pleite wenn Kunden nicht zahlen). die Handwerker werden natürlich zetern, aber rechtlich hast du einfach keine anderen Möglichkeiten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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