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toxicmolotof
Ihr vermischt da zwei Sachen, die zwar zusammenfallen können, aber diese haben grundsätzlich nichts viel miteinander zu tun.
Zunächst verdient eine Bank bei einem Festzinskredit immer gleich viel, egal wie die Zinsen sich entwickeln.
Ein Forderungsverkauf hat fast immer einen von zwei Gründen: Risiko senken oder Liquidität erhöhen (oder beides).
Mit beidem hat der Kreditnehmer nur mittelbar zu tun denn die Bank steuert damit das eigene Risiko oder die Liquidität.
Daher ist der Forderungsverkauf auch gar kein Problem für den Kreditnehmer. Wenn er sich immer an den Vertrag hält, passiert ja gar nichts. Und hält er sich nicht daran, wird vollstreckt. Und dabei ist es dann doch egal welche Bank oder Gesellschaft dann vollstreckt. Es ändert sich so gesehen also nichts.
Bei anderen Forderungen ist Factoring (Forderungsverkauf) mehr Regel als Ausnahme, natürlich ohne Besicherung durch Grundschuld.
Und was die Laufzeit betrifft und das damit korrelierende Risiko, du hast nicht Unrecht, aber auch kein Recht. Du hast Par. 489 Baugesetzbuch ignoriert.
Zunächst verdient eine Bank bei einem Festzinskredit immer gleich viel, egal wie die Zinsen sich entwickeln.
Ein Forderungsverkauf hat fast immer einen von zwei Gründen: Risiko senken oder Liquidität erhöhen (oder beides).
Mit beidem hat der Kreditnehmer nur mittelbar zu tun denn die Bank steuert damit das eigene Risiko oder die Liquidität.
Daher ist der Forderungsverkauf auch gar kein Problem für den Kreditnehmer. Wenn er sich immer an den Vertrag hält, passiert ja gar nichts. Und hält er sich nicht daran, wird vollstreckt. Und dabei ist es dann doch egal welche Bank oder Gesellschaft dann vollstreckt. Es ändert sich so gesehen also nichts.
Bei anderen Forderungen ist Factoring (Forderungsverkauf) mehr Regel als Ausnahme, natürlich ohne Besicherung durch Grundschuld.
Und was die Laufzeit betrifft und das damit korrelierende Risiko, du hast nicht Unrecht, aber auch kein Recht. Du hast Par. 489 Baugesetzbuch ignoriert.