Wir bauen in einem neu erschlossenen Baugebiet. Dort war vorher eine landwirtschaftliche Fläche. dem zufolge steht im Grundbuch noch gar nichts von unserem Bauplatz.
Die Bank hat schon paar mal nachgehakt wegen Grundbuchauszug, Grundbuchnummer etc. Das haben wir alles noch nicht, weil wir erst Anfang März das Grundstück gekauft haben und der Notar mit der Auflassung nicht voran kommt. dem zufolge haben wir gerade für die Bank nur den notariellen Kaufvertrag und einen Zahlungsbeleg der Gemeinde. Jetzt hab ich halt Bedenken ob deswegen die Baufinanzierung abgelehnt wird. Wäre natürlich bei dem Zinsanstieg, sagen wir mal kompliziert.
Die genannte Rangbescheinigung ist da evtl. eine Möglichkeit.
Ok, verstanden.
Die Finanzierung sollte nicht abgelehnt werden, nur weil das Grundstück ggf. noch nicht vermessen und fortgeschrieben wurde (da hakt es eher beim Amt, als beim Notar).
Ein Rangattest wird erst bei der Auszahlung benötigt, die Grundschuld wird nämlich immer erst nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages bestellt. Davon abgesehen wird die Bank allerdings vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung auch mit Rangattest nicht auszahlen. Sie hat dann nämlich trotzdem keine Sicherheit, da das Grundstück noch immer dem Verkäufer gehört und keine Auflassungsvormerkung drin ist.
Ist am Ende aber auch egal, da sich zu 100% eine Formulierung im Kaufvertrag findet, dass der Kaufpreis auch erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig ist.
Du kannst recht entspannt sein.