Es geht gar nicht in erster Linie darum, dass dann Fotos irgendwo auf nem Server rumliegen, sondern darum, dass ein Fremder den persönlichen Schutzraum betritt und zwar für einen Zweck, der auch anders zu erfüllen wäre.
Wenn der einmal in den Technikraum gehen muss um die Anschlüsse zu sehen - ok. Aber wozu muss er in die Schlafzimmer meiner Familie und davon Fotos machen?
Ich finde die Diskussion hier höchst amüsant.
Zu meiner Person: Ich mache diese Besichtigungen als Gutachter seit über 20 Jahren, bin bei einem Kreditinstitut beschäftigt, arbeite aber mit meinem Büro gelegentlich auch für andere Banken bzw. erstelle Gutachten z.B. im Zuge Erbschaftssteuer- oder Grundsteuer-Minimierung u.ä.
Ich besichtige meist Gewerbeobjekte, da wir für Wohnobjekte (Massengeschäft) weitere Mitarbeiter haben. Die Diskussion "Du kommst nicht in mein Gebäude" ist bei Gewerbetreibenden höchst selten der Fall, im privaten Wohnumfeld etwas häufiger.
Natürlich darf ich einzelne Räume (Kinderzimmer, Schlafzimmer) nicht betreten, weil der Kunde Probleme mit seiner Privatsphäre hat oder dort jemand im Sterben liegt (schon vorgekommen). Das ist, solange ich davon ausgehen kann, das die Räume in Ausstattung und Zustand nicht von den übrigen Räumen negativ abweichen, in Ordnung. Ich möchte mir einen Gesamtüberblick über die Ausstattung und den technischen Zustand verschaffen. Hierzu schaue ich mir meist alle Räume kurz an, wenn aber einzelne Räume (oder der Heizungskeller in einer Wohnanlage ohne Zugang des Eigentümers) rausfallen, ist das halt so. Bei 20.000 m² Bürofläche gehe ich ja auch nicht in jedes Büro.
Zum Thema Fotos: Was ich von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sehe, fotographiere ich. Wenn mir der Eigentümer (oder Mieter) Innenaufnahmen verbietet, ist es für mich mit Mehraufwand verbunden, da ich mehr Schreiben muss (Notizen, Baubeschreibung im Gutachten), aber nicht zu ändern. Die Besichtigung dauert länger, ich frage ggf. mehr, da ich viele Informationen im Nachgang aus den Fotos herausziehe, die mir hier fehlen. Die Quote der "Foto-Verweigerer" liegt aber bei geschätzt <3 %.
Die Video-Besichtigung kam in der Corona-Phase auf und ist nach BelWertV-Novelle nun bei Kurzgutachten möglich. Hier wird aber meist ein weiterer Dienstleister eingebunden, es gibt also mehr Schnittstellen und Personen, die eingebunden sind.
Also: Leben und Leben lassen. Die Fotos werden wie alle anderen Dokumente auf den Servern der Bank gesichert. Wenn die Werte im juristischen Bestand hinterlegt sind, schaut sich wirklich niemand mehr bis zur nächsten Prolongation in 10 oder 20 Jahren das Gutachten oder die Fotos an.