Kreditvertrag unter Auflage: Wertgutachten

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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xMisterDx

Und das wäre für Deine Frau kein Eindringen in die Privatsphäre? Hmm…
Weiß sie, dass Du hier Fotos Eures Hauses von innen einstellst?
Er macht was? :D:D
Soll das ein Witz sein?
Ein Gutachter, der jeden Tag 3 Häuser besichtigt, die Fotos ablegt und nie wieder anguckt bzw. jemandem zeigt, verwehrt man den Zutritt und riskiert damit Ärger mit der Bank, bei der man mit hunderttausenden EUR in der Kreide steht...

Und hier, in einem frei zugänglichen Forum werden Bilder vom Hausinneren gepostet?

Das Forum hier ist ja noch nichtmal geschlossen, jeder kann die Fotos sehen, speichern... ja machen was er will damit...
 
Tolentino

Tolentino

Und das wäre für Deine Frau kein Eindringen in die Privatsphäre? Hmm…
Auf jeden Fall weniger, als wenn ein Fremder im Schlafzimmer steht.

Weiß sie, dass Du hier Fotos Eures Hauses von innen einstellst?
Und hier, in einem frei zugänglichen Forum werden Bilder vom Hausinneren gepostet?
Ja, aber das waren Fotos aus der Bauphase, da stand das Haus leer und wir lebten hier noch nicht. Sollte ich hier mal ein andere Foto gepostet haben, wäre das tatsächlich mein Fehler, glaube ich aber nicht.

Danke.

Ein Gutachter, der jeden Tag 3 Häuser besichtigt, die Fotos ablegt und nie wieder anguckt bzw. jemandem zeigt, verwehrt man den Zutritt und riskiert damit Ärger mit der Bank, bei der man mit hunderttausenden EUR in der Kreide steht...
Nein, ich würde das nur machen, wenn es nicht rechtens wäre, dies von mir zu verlangen.

Es geht gar nicht in erster Linie darum, dass dann Fotos irgendwo auf nem Server rumliegen, sondern darum, dass ein Fremder den persönlichen Schutzraum betritt und zwar für einen Zweck, der auch anders zu erfüllen wäre.
Wenn der einmal in den Technikraum gehen muss um die Anschlüsse zu sehen - ok. Aber wozu muss er in die Schlafzimmer meiner Familie und davon Fotos machen?
Und ja, tatsächlich ist jeder Handwerkerbesuch etc. für meine Frau ein hoher Stressfaktor und darüber auch für mich, dass muss man nicht verstehen, aber vielleicht kann man Verständnis haben.

Naja, es sieht ja so aus, als müsste ich es zulassen, insofern muss ich mal schauen wie ich es für meine Frau so angenehm wie möglich mache.
 
Y

ypg

Auf jeden Fall weniger, als wenn ein Fremder im Schlafzimmer steht.
Ja mei, dann sagst Du dem, dass er gern auf einen Kaffee… im EG verbleiben darf.
Jeder tickt anders - ich hätte auch ein Problem, wenn andere meine Aktivitäten im Haus begleiten würden, aber zeigen tue ich mein Haus immer noch recht gern. Bei Termin ist auch noch Potential zum aufräumen ;)

Du hast, woran ich mich zumindest erinnere, mindestens Euren Flur mit dann doch privatem Gedöns von unordentlichen Kindern gepostet. Das zb finde ich schon sehr privat und würde so etwas nicht posten. Zumindest nicht hier.
Aber sei es drum: ruf noch einmal die Bank an und frage nach. Der Gutachter verschickt mit Sicherheit immer das selbe Anschreiben mit gleichen Bausteinen… egal, was die Bank braucht.
 
J

jrth2151

Ich würde es auch erstmal zwischenmenschlich probieren. Ruf den Gutachter an und erzähl ihm von der Problematik von deiner Frau. Das ist eine ganz normale Krankheit, sollte man nicht verurteilen und das lässt sich auch nicht wegdiskutieren.
Wenn ihr da auf freundlicher Ebene einen gemeinsamen Nenner findet, dann kann er da mit Sicherheit sehr viel Rücksicht nehmen.

Alternativ der Frau einen schönen Tag auswärts mit der besten Freundin schenken und den Gutachter undercover durchs Haus führen. Wenn das allerdings herauskommt, wird das vermutlich ein größerer Vertrauensbruch sein.
 
kurzy

kurzy

Es geht gar nicht in erster Linie darum, dass dann Fotos irgendwo auf nem Server rumliegen, sondern darum, dass ein Fremder den persönlichen Schutzraum betritt und zwar für einen Zweck, der auch anders zu erfüllen wäre.
Wenn der einmal in den Technikraum gehen muss um die Anschlüsse zu sehen - ok. Aber wozu muss er in die Schlafzimmer meiner Familie und davon Fotos machen?
Ich finde die Diskussion hier höchst amüsant.
Zu meiner Person: Ich mache diese Besichtigungen als Gutachter seit über 20 Jahren, bin bei einem Kreditinstitut beschäftigt, arbeite aber mit meinem Büro gelegentlich auch für andere Banken bzw. erstelle Gutachten z.B. im Zuge Erbschaftssteuer- oder Grundsteuer-Minimierung u.ä.

Ich besichtige meist Gewerbeobjekte, da wir für Wohnobjekte (Massengeschäft) weitere Mitarbeiter haben. Die Diskussion "Du kommst nicht in mein Gebäude" ist bei Gewerbetreibenden höchst selten der Fall, im privaten Wohnumfeld etwas häufiger.

Natürlich darf ich einzelne Räume (Kinderzimmer, Schlafzimmer) nicht betreten, weil der Kunde Probleme mit seiner Privatsphäre hat oder dort jemand im Sterben liegt (schon vorgekommen). Das ist, solange ich davon ausgehen kann, das die Räume in Ausstattung und Zustand nicht von den übrigen Räumen negativ abweichen, in Ordnung. Ich möchte mir einen Gesamtüberblick über die Ausstattung und den technischen Zustand verschaffen. Hierzu schaue ich mir meist alle Räume kurz an, wenn aber einzelne Räume (oder der Heizungskeller in einer Wohnanlage ohne Zugang des Eigentümers) rausfallen, ist das halt so. Bei 20.000 m² Bürofläche gehe ich ja auch nicht in jedes Büro.

Zum Thema Fotos: Was ich von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sehe, fotographiere ich. Wenn mir der Eigentümer (oder Mieter) Innenaufnahmen verbietet, ist es für mich mit Mehraufwand verbunden, da ich mehr Schreiben muss (Notizen, Baubeschreibung im Gutachten), aber nicht zu ändern. Die Besichtigung dauert länger, ich frage ggf. mehr, da ich viele Informationen im Nachgang aus den Fotos herausziehe, die mir hier fehlen. Die Quote der "Foto-Verweigerer" liegt aber bei geschätzt <3 %.

Die Video-Besichtigung kam in der Corona-Phase auf und ist nach BelWertV-Novelle nun bei Kurzgutachten möglich. Hier wird aber meist ein weiterer Dienstleister eingebunden, es gibt also mehr Schnittstellen und Personen, die eingebunden sind.

Also: Leben und Leben lassen. Die Fotos werden wie alle anderen Dokumente auf den Servern der Bank gesichert. Wenn die Werte im juristischen Bestand hinterlegt sind, schaut sich wirklich niemand mehr bis zur nächsten Prolongation in 10 oder 20 Jahren das Gutachten oder die Fotos an.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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