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ypg
Dann geht es oben aber wieder ganz anders zu, und ob das dann gefallen ist?!Wir wollen für die KfW das OG als 2. Wohneinheit festlegen. Daher ist die Podesttreppe an der Position schon absolet. M.e. geht nur viertel gewendelt am Eingang, damit wir eine Wand für einen Windfang ziehen können. Das muss der GU noch anpassen.
Doch. Gedreht kann man.Wie soll mit der Treppenlage das OG eine zweite Wohnung geben. Die untere kann man doch nicht abtrennen?
Aber: man sieht ja schon an dem unteren Flur, dass der jetzt nicht so der Hit ist. Hier werden die Räume aneinander gereiht. Die Garderobe liegt unschön direkt vorm Wohnzimmereingang. Die gehört da zoniert überhaupt nicht hin. @haydee sagte es bereits: Speis und Garderobe gehören hier wenn überhaupt getauscht.
Es scheint sich alles der Einliegerwohnung unterzuordnen, obwohl man ein Einfamilienhaus bauen will.
Was lese ich? KfW40? Vollkeller? Im Keller ist dann neben Technik und Wäsche was?
Das Gästezimmer ist später als Schlafzimmer nicht gut möblierbar mit zwei Fensterseiten.
OG fällt zum Beurteilen ja flach...