B
bauzaun
Danke für alle Hinweise! Ich sollte das wohl wirklich sorgfältig planen.
Solange die erste Reihe nicht komplett steht, muss in der zweiten Reihe der gleiche passive Lärmschutz (Fenster Klasse 3, Ausrichtung Schlafräume vom Lärm weg, schallgedämmte Belüftung) eingehalten werden wie in der ersten Reihe. Sobald die erste Reihe steht, gibt es für die 2. Reihe keinerlei Lärmauflagen mehr. Ich würde aber ohnehin aus Eigeninteresse die Auflagen einhalten wollen, auch wenn es natürlich teurer wird.Sieht der Bebauungsplan eine Baureihenfolge vor? In der Regel wird das an Straßen so gemacht, dass zuerst die Riegelbebauung mit Grundrissorientierung stehen muss, bevor die 2. Reihe gebaut werden darf.
Für die Variante mit Riegelbebauung gibt es leider keinerlei Isophonenberechnung - ich habe extra beim Gutachterbüro angerufen. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet.Wie sieht das Raster/die Isophone mit Riegelbebauung aus? Welcher Gebietscharakter liegt vor? allgemeines/reines Wohnen oder Kern/Dorf- und Mischgebiete?
Das beruhigt schon mal.57/54 entspricht Lärmpegelbereich II. Kein besonders dickes Brett, sprich keine erhöhten Anforderungen an das Schalldämmmaß der Außenbauteile. Mit Riegelbebauung und meinetwegen auch Schallschutzfenstern sollte die Straße in den Wohnräumen nicht mehr stören.
Guter Hinweis! Aber angeblich hat der zuständige Planer schon alles gelöscht und müsste von Null anfangen...Macht Sinn, wenn du drauf Wert legst.
Mein Tipp: geh zu dem Büro, die auch die schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan gemacht haben. Die haben das Rechenmodell bereit fertig vorhanden. Spart Geld, geht schnell.