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Matthias_1212
Nach Rücksprache mit dem Bauträger ist es weitestgehend uns überlassen, wie wir die Außenwende verschieben, solange sich am umbauten Raum nichts ändert.Ist Acht mal Elffünfunddreißig nun ein konkret "geplantes" Haus oder nur die automatische Bemaßung eines Zufallsrechtecks ?
Das ist daher eher ein "Zufallsrechteck"
Leider Pflicht, da zwischen Straße und Grundstück noch ein ca. 3m breiter Grünstreifen ist. Den darf man nur an bestimmten Stellen queren. Und das ist dann für alle 4 Grundstücke eine einzige Überfahrt.Ist die Zufahrt über die Anliegerstraße Pflicht/Wunsch oder könntet ihr auch von der großen Straße im Süden auf euer Grundstück fahren?