Hallo Fragesteller.
Laminat ist für den Fall, dass der entsprechende Kellerraum bereits von seiner Planung her einer untergeordneten Nutzung (damit nicht als Wohnraum) zugeordnet wurde, nicht für Laminatböden geeignet.
Ene Dampfbremse auf der Rohbetondecke schützt die darüberliegenden Schichten (darunter fällt auch der Zementestrich) nicht vor langsamer Auffeuchtung, denn erstens verbleibt in einer erdberührt eingebrachten Betonsohle immer eine erhebliche Restwassermenge und zweitens kann eine Dampfbremse einen Wasserdampfstrom nicht verhindern (eine "Dampfsperre" gibt es nicht; wenn schon ist es eine Abdichtung oder eine Dampfbremse).
Während eine Bodenplatte ihre Restfeuchte nur und ausschließlich "nach oben" abgeben kann ist das bei bewohnten Geschossdecken anders. Da wandert die Restfeuchte einer Betondecke nach oben wie nach unten, je nach Dampfdruckgefälle.
Ein weiterer Hinweis:
In einem reinen Kellerraum (damit nicht in einem Wohnraum) gibt es keine Wärmedämmung (warum auch).
Würde man also dort auf kaltem Beton einen Laminatfußboden verlegen und nutzte den Raum regelmäßig beispielsweise als Büro, dann wird auf oder ggf. auch unter den Laminatfußbodenelementen der Taupunkt unterschritten. Luftfeuchte kann dort als Wasser kondensieren.
Und weil eben Trägerplatten für Laminat-Fußbodenelemente im Regelfall aus feuchteempfindlichen Holzwerkstoffen hergestellt werden sind Verformungen und Quellungen nicht auszuschließen.
Eine Alternative bei der Verlegung gibt es allerdings:
Laminat-Fußbodenelemente mit der Eignung, in Badezimmern verlegt zu werden. Diese Trägerplatten sind feuchteunempfindlich und verformen sich nicht (so leicht).
Viel Erfolg: KlaRa