Musketier
Nenne es nicht gleich Steuerbetrug, sondern eher leichtfertige Steuerverkürzung oder Unwissenheit Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ggf. fällt das aber noch bei einer Betriebsprüfung auf.
Es fehlt auf jeden Fall, wie von mir vermutet der Weg über den Notar.
Wenn sich bei uns auf Arbeit die Bemessungsgrundlage z.B. durch nachträgliche Vermessung geändert hat, dann ging das meines Wissens immer über einen Notar und dann gab es auch einen geänderten Grunderwerbsteuerbescheid.
Es fehlt auf jeden Fall, wie von mir vermutet der Weg über den Notar.
Wenn sich bei uns auf Arbeit die Bemessungsgrundlage z.B. durch nachträgliche Vermessung geändert hat, dann ging das meines Wissens immer über einen Notar und dann gab es auch einen geänderten Grunderwerbsteuerbescheid.
Hast du für diese Aussage eine Quelle?Zu 1.) Erschließungskosten gehören beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer