Komisch ist aus meiner Sicht das Elementarschäden unbegrenzt, aber Schäden aus Niederschlag nur bis 2000 EUR versichert sind.
Ersteres ist die Naturgewalt selbst, zweitgrößte die Schäden, die nur durch die Folgen entstehen. Kriechendes Regenwasser über eine Dauer ist somit kein E.-Schaden, sondern nur noch Regenwasser, was später einen Schaden anrichtet.Wo auch immer da die Grenze zu ziehen wäre.
Taucht nicht in der Schufa auf. Aber Versicherer haben eigene Listen. Da kann es theoretisch schon sein, dass Versicherungshopper abgelehnt werden.Zum Thema Versicherungswechsel:
Taucht das nicht mittlerweile in der Schufa mit auf?
Nach meinem Kenntnisstand können die Anbieter Dich später (nach Kündigung und Wechsel)ablehnen. Dann bist Di quasi auf einer roten Liste gelistet und keiner will Dich als Kunde haben.