Ich kann die Verwirrung des TE aber verstehen. Soweit ich day richtig gelesen habe, ist in NRW ein Vollgeschoss ab 2,30 Höhe erreicht. Somit wären zwei Vollgeschosse grob UG + 2,30. laut Bebauungsplan darf aber maximal eine Traufhöhe von 3,80 erreicht werden.
Bauordnung NRW: (5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die
Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den
Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein
Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden
Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über
mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat.
Bei 3,80 Traufhöhe hast Du einen ordentlichen Drempel, so dass Du in Verbindung mit Gauben im Dachgeschoss locker über die 75% der Erdgeschossgrundfläche kommst. Die 2,30 zählen bis Außenkante Dach. Wenn dein EG 10mx10m=100qm groß ist, und das DG hat über 76qm eine Höhe von mindestens 2,30m, handelt es sich um ein Vollgeschoss. Liegen 25qm unter 2,30, so ist es kein Vollgeschoss.
Hallo
Dein Problem kommt uns bekannt vor, wir hatten das selbe,2 Vollgeschosse und festgesetzte Traufhöhe.
Schau dich mal in der Umgebung um, sind dort auch Stadtvillen gebaut? Das war bei uns so, gehe zum Bauamt und zur Gemeinde und rede mit denen.
Hallo
Dein Problem kommt uns bekannt vor, wir hatten das selbe,2 Vollgeschosse und festgesetzte Traufhöhe.
Schau dich mal in der Umgebung um, sind dort auch Stadtvillen gebaut? Das war bei uns so, gehe zum Bauamt und zur Gemeinde und rede mit denen.
Hallo
Dann sieht es schon mal gar nicht so schlecht für euch aus.
Wir haben eine Trauferhöhung von 1.50, welche ihr auch vorab in einer Gemeinderatssitzung genehmigen lassen könnt, da dieser die Zustimmung dazu geben muss.
Wenn ihr dieses geklärt habt ist der Rest nur noch eine Kosten frage durch die Abweichung (Erhöhung) der Traufhöhe.